Ungarn: Gesetz ermöglicht «Aufhebung» der Staatsbürgerschaft
Das ungarische Parlament hat ein neues, kontroverses Gesetz gegen Doppelstaatsbürger verabschiedet.

Mit den Stimmen des rechten Regierungslagers hat das ungarische Parlament ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, manchen Doppelstaatsbürgern die ungarische Staatsbürgerschaft zeitweise zu entziehen. Das Ergebnis der Abstimmung hat das Parlament auf seiner Webseite veröffentlicht.
Demnach kann die Regierung künftig die ungarische Staatsbürgerschaft von Doppelstaatsbürgern «aufheben», die «ein Verhalten an den Tag legen, das die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und die nationale Sicherheit Ungarns gefährden», wie das Gesetz festhält.
Das gilt auch, wenn der oder die Betroffene «im Interesse einer fremden Macht oder einer fremden Organisation tätig ist, welche Ziele einer fremden Macht oder fremden Organisation verwirklicht».
Voraussetzung der zeitweiligen Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist allerdings, dass die betroffene Person über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügt. Diese darf jedoch nicht aus einem anderen EU-Land stammen und muss ausserhalb Norwegens, Islands sowie Liechtensteins liegen. Die maximale Dauer des Entzugs ist mit zehn Jahren befristet.
Internationale Reaktionen auf Ungarns neue Regelung
International ist eine solche zeitlich befristete Regelung unüblich. Eine Staatsbürgerschaft kann normalerweise dauerhaft entzogen werden, in anderen Fällen kann auf eine Staatsbürgerschaft auch verzichtet werden.
Orbans Mantra: Kritiker schaden dem Land. Kritiker sehen in dem Gesetz ein weiteres Instrument, mit dem die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban unliebsame Stimmen mundtot machen möchte. Der rechtspopulistische Regierungschef kämpft seit Jahren mit repressiven Methoden gegen Kritiker und unabhängige Zivilorganisationen an.
Die Auswirkungen des neuen Gesetzes
Eine wiederkehrende Begründung seines Vorgehens ist, dass regierungskritische Personen und Organisationen Ungarn schaden und die Interessen anderer Länder und Mächte vertreten würden.
Von dem neuen Gesetz könnte etwa ein ungarisch-amerikanischer Doppelstaatsbürger betroffen sein, der sich in Ungarn für Menschenrechte engagiert oder eine entsprechende Organisation leitet. Die «Aufhebung» der ungarischen Staatsangehörigkeit würde bedeuten, dass er das Land verlassen muss. Ein reinrassiger Ungar hingegen kann nicht aus seinem Heimatland verwiesen werden.