Der rumänische Präsident Klaus Iohannis bestätigte ein umstrittenes Justizgesetz. Als Folge wird eine Sondereinheit gegen Korruption im Justizwesen entmachtet.
Der deutschstämmige Klaus Iohannis ist seit 2014 Präsident von Rumänien. Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa
Der deutschstämmige Klaus Iohannis ist seit 2014 Präsident von Rumänien. Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Präsident Rumäniens hat ein umstrittenes Justizgesetz bestätigt.
  • Laut Kritikern wird die Bekämpfung von Korruption im Justizwesen nun verhindert.
  • Einer Spezialeinheit wurden die Kompetenzen entzogen.

In Rumänien tritt ein umstrittenes Gesetz in Kraft, das Kritikern zufolge den Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität erschwert. Staatspräsident Klaus Iohannis unterzeichnete am Freitagabend die Neuregelung, nachdem sie vom Parlament beschlossen und vom Verfassungsgericht gebilligt worden war. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, zeigte sich umgehend bei Twitter besorgt darüber. Iohannis hätte das Gesetz dem Parlament zur Neuberatung zurücksenden können.

Durch die Novelle wird eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (SIIJ) abgeschafft, die allein für Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte zuständig war. Die als korruptionsfreundlich kritisierte, sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung hatte SIIJ 2018 gegründet. Sie hatte damit den als sehr effizient geltenden Sondereinheiten für Korruption (DNA) und organisiertes Verbrechen (DIICOT) Kompetenzen entzogen. Stand Justizpersonal in komplexen Korruptions- oder Mafiafällen unter Tatverdacht, durften DNA und DIICOT nicht mehr weiter ermitteln.

Beliebige Staatsanwälte sollen gegen Justizpersonal ermitteln

Die jetzige Neuerung wird kritisiert, weil nunmehr DNA und DIICOT ihre Kompetenzen nicht zurückbekommen haben. Gegen das Justizpersonal sollen jetzt beliebige Staatsanwälte ermitteln, die von ihren Vorgesetzten auf regionaler oder lokaler Ebene damit beauftragt werden.

Gerade in den Kommunen und Regionen sei schwer vorstellbar, dass etwa ein Staatsanwalt gegen den anderen ermittelt. Dies, weil dort Abhängigkeiten und Loyalitäten aufgrund von Freundschaften und Familienbeziehungen bestünden. Das befürchten Bürgerrechtler und Justizexperten.

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EU-Vizekommissionschefin Jourova - AFP/Archiv

Zudem fehle diesen Provinz-Ermittlern das Fachwissen für Korruptions- und Mafiafälle, hiess es. Hingegen gelten die hoch spezialisierten Ermittler von DNA und DIICOT strukturell als eigene «Kaste», die völlig eigenständig agieren.

Ähnlich argumentierte jüngst auch die Venedig-Kommission in ihrer Kritik an der Gesetzesänderung. Jourova, EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, erklärte, sie habe mit Rumäniens Justizminister Catalin Predoiu über ihre «Besorgnis» hierzu gesprochen. Sie kündigte an, den Vorgang im Dialog mit der Venedig-Kommission weiter zu prüfen. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens 2007 stehen der Kampf gegen Korruption und Justizreformen unter besonderer Überwachung der EU-Kommission.

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