Im Zusammenhang mit dem Tod eines Jugendlichen bei Protesten im Jahr 2013 hat der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof die Türkei verurteilt.
Strassburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2013 starb der 15-jährige Berkin Elvan am Rande von Protesten.
  • Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt.
  • Der Grund: Die zuständigen Behörden seien nicht unabhängig gewesen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Zusammenhang mit dem Tod eines 15-Jährigen bei Protesten vor zehn Jahren in Istanbul verurteilt. Die Behörden hätten nicht genug getan, um zu untersuchen, welche Rolle der Leiter der nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie der Gouverneur der Millionenmetropole damals spielten. Das teilte das Gericht am Dienstag in Strassburg mit.

Der Junge namens Berkin Elvan war im Juni 2013 am Rande von Protesten im Istanbuler Viertel Okmeydani von einer Tränengas-Kartusche am Kopf verletzt worden. Nach Darstellung seiner Eltern war der Teenager unterwegs, um Brot zu kaufen.

Nach monatelangem Koma starb der 15-Jährige im März 2014. Seine Familie klagte daraufhin in Strassburg. Die Richter gaben ihr nun Recht.

Keine Entschädigung

Die Behörden seien nicht unabhängig gewesen und hätten ihre Verpflichtung zur Aufklärung nicht erfüllt, heisst es im Urteil. Die Türkei muss jedoch keine Entschädigung zahlen, weil die Kläger dies nicht beantragt hatten.

Die Proteste hatten sich Ende Mai 2013 an der geplanten Bebauung des Gezi-Parks in Istanbul entzündet. Sie weiteten sich zu landesweiten Demonstrationen gegen den Führungsstil von Präsident Recep Tayyip Erdogan aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Dazu gehört auch die Türkei.

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