Rechtsschutz: Muss ich in den Ferien erreichbar sein?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Immer wieder klingelt das Handy auch in den Ferien. Doch darf dein Chef das verlangen? Das sagt das Schweizer Arbeitsrecht.

Ferien
In den Ferien hat man das Recht, nicht zu arbeiten und nicht erreichbar zu sein. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ferien sind Erholungszeit, keine Arbeitszeit.
  • Arbeitnehmer müssen in dieser Zeit deshalb auch nicht erreichbar sein.
  • Eine Ausnahme gilt, bei einem Pikettdienst oder einer Notfallverantwortung.

Ferien sollen der Erholung dienen – das steht so im Gesetz. Laut Art. 329c Abs. 1 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Angestellten Ferien zur Erholung zu gewähren. Das bedeutet: Wer Ferien bezieht, hat ein Recht darauf, in dieser Zeit nicht zu arbeiten – und auch nicht erreichbar zu sein.

Eine gesetzliche Pflicht, während der Ferien auf Anrufe, Mails oder Slack-Nachrichten zu reagieren, gibt es nicht. Das Bundesgericht betont aber, dass Ferien nicht nur formal gewährt, sondern auch effektiv genutzt werden müssen. Dazu gehört auch, sich von der Arbeit zu distanzieren.

Ferien Arbeit
Ferien sind zur Erholung da – das sollte auch dein Chef anerkennen. - Depositphotos

Eine Ausnahme gilt, wenn du eine Funktion mit Pikettdienst oder Notfallverantwortung hast – dies muss aber ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Ferienplan geregelt sein. Wer sich freiwillig meldet, obwohl keine Pflicht besteht, gibt damit kein Recht auf Ruhe auf.

Achtung: Wer trotz Ferien auf eine E-Mail antwortet oder gar arbeitet, kann damit den Erholungszweck seiner Ferien unterlaufen. Im Streitfall kann das zum Problem werden – etwa, wenn später mehr Ferientage geltend gemacht werden sollen.

Hat dich dein Chef in den Ferien schon mal gestört?

Unser Tipp: Informiere dein Team rechtzeitig über deine Abwesenheit und schalte eine Abwesenheitsnotiz.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #5012 (nicht angemeldet)

Jeder selber Schuld, wenn er auch in den Ferien nur dem Chef gehört - sozusagen eine selbst eingebrockte Sklaverei.

User #1347 (nicht angemeldet)

Muss ich erreichbar sein. Das steht im Arbeitsvertrag, den man unterzeichnet hat. Wenn zum Thema nichts steht gilt das Obligationenrecht und dort steht "Ferien dienen der Erholung".

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