Russland soll Georgien mehr als 253 Millionen Euro zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verdonnert Russland zur Zahlung von 253 Millionen Euro an Georgien.

Russland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mehr als 253 Millionen Euro (rund 235 Millionen Franken) Entschädigung an Georgien zahlen. Hintergrund ist Russlands Vorgehen hinsichtlich der Grenzlinien zwischen den von Georgien kontrollierten Gebieten und den von Russland unterstützten Regionen Abchasien und Südossetien nach dem Kaukasuskrieg im Jahr 2008, wie das Gericht in Strassburg mitteilte.
Nach dem Krieg erkannte Moskau die Regionen als unabhängige Staaten an und stationierte dort Tausende Soldaten. Es habe ein System aus Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gegeben, etwa durch übermässigen Gewalteinsatz, rechtswidrige Inhaftierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, teilte der EGMR mit.
Unter dieser Verfestigung der Grenzlinien hätten mehr als 29'000 Menschen gelitten. Die Menschenrechtsverletzungen hatten die Strassburger Richterinnen und Richter bereits in einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt. Nun legten sie die Höhe der Zahlung fest.
Zahlungsfragen bleiben offen
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig – die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten. Der EGMR hatte Russland bereits zuvor im Zusammenhang mit dem Konflikt im Südkaukasus verurteilt. Das Gericht überliess es der georgischen Regierung, nach der Zahlung einen Verteilungsmechanismus an die Opfer einzurichten.
Dass Georgien tatsächlich Geld bekommt, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an. Wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine wurde das Land 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.
Der EGMR, der für die Einhaltung der Konvention sorgt, kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss von Russland geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.