Der Prozess gegen den Clanchef Arafat A.-Ch. läuft noch immer. Rapper Bushido wurde bereits zum 20. Mal in den Zeugenstand gerufen.
Arafat abou chaker
Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei seiner Brüder in einem Gerichtssaal. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Arafat A.-Ch. läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung.
  • Der Clanchef ist der Ex-Geschäftspartner von Bushido.
  • Der deutsche Rapper steht seit sechs Monaten im Zeugenstand.

Rapper Bushido steht als Zeuge im Strafprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat A.-Ch. inzwischen seit sechs Monaten Rede und Antwort.

Der Musiker wurde am Montag in der Verhandlung am Berliner Landgericht zum 20. Mal in den Zeugenstand gerufen.

Arafat A.-Ch. angeklagt

Clanchef Arafat A.-Ch. habe die Geschäftsbeziehung «bis an mein Lebensende» weiterführen wollen, erklärte der Rapper. Seine Auflösungsvorschläge, die mit Geldzahlungen verbunden gewesen wären, seien bei seinem Ex-Partner im Musikgeschäft «nicht auf Gegenliebe gestossen». 

Arafat Abou Chaker
Gegen Arafat Abou Chaker (r) läuft ein Gerichtsprozess. - dpa

Der Rapper, bürgerlich Anis Ferchichi, ist in dem Verfahren Nebenkläger und Zeuge. Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sein. Dies, nachdem der Musiker im September 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe.

Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptieren wollen. Er forderte von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre.

Bushido wurde eingesperrt und attackiert

Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Abou Chaker Prozess
Polizeibeamte stehen vor einem Saal im Kriminalgericht Moabit. Sie beschützen den Rapper Bushido, der im Prozess als Zeuge und Nebenkläger auftritt. - dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor.

Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs. Die vier Männer haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäussert. Der Prozess wird am Mittwoch (24. Februar) fortgesetzt.

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