Paris: Datenschützer bemängeln Drohnenüberwachung von Corona-Massnahme
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat das Pariser Innenministerium für den Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Pandemie zur Ordnung gerufen.

Die mit Kameras ausgestatteten Drohnen seien ausserhalb des gesetzlichen Rahmens genutzt worden, erklärte das CNIL am Donnerstag. Die Datenschützer bemängeln, dass Menschen auf den Drohnenbildern erkannt werden könnten.
Zudem sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend über den Einsatz der Drohnen informiert worden.
Das Ministerium solle den Einsatz von Beobachtungsdrohnen der Polizei und Gendarmerie unter seiner Kontrolle sofort beenden, bis der Schutz der Persönlichkeitsrechte abgewogen und eine Rechtsgrundlage geschaffen worden seien, hiess es.
Auch eine Verpixelung der aufgenommenen Gesichter sei möglich. Das CNIL bemängelte, dass eine 2020 eingeführte Verpixelungslösung erst nach Übermittlung der Klardaten von der Drohne zur Bodenstation erfolgte.
Behörden in ganz Frankreich hatten die Einhaltung von Corona-Regeln unter anderem mit Drohnen kontrolliert. In Paris sollten mit den Geräten auch verbotene Versammlungen aufgespürt werden.
Bereits im Mai hatte der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht dies der Pariser Polizei untersagt, da die Aufnahmen die Identifizierung von Personen ermöglichten.
Aus dem Pariser Innenministerium hiess es, man habe die Ermahnung zur Kenntnis genommen, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Mit einem Abschnitt des geplanten umstrittenen Sicherheitsgesetzes soll demnach eine Grundlage für den Einsatz von Drohnen bei Veranstaltungen geschaffen werden. Das CNIL kann Behörden zur Ordnung rufen, aber keine Bussgelder verhängen.