Am 27. August werden in Rom 21 Geistliche in den Stand vom Kardinal erhoben. Papst Franziskus hat deren Namen bereits verkündet.
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Papst Franziskus. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Papst Franziskus hat 21 neue Kardinäle verkündet.
  • 16 davon dürften auch bei einem Konklave den neuen Pontifex wählen.
  • Das Konsistorium findet am 27. August in Rom statt.

Ende August werden im Vatikan 21 Geistliche in den Kardinalsstand erhoben. Papst Franziskus gab die Namen nach dem Gebet Regina Coeli vor den Gläubigen auf dem Petersplatz bereits bekannt.

16 dieser neuen Kardinäle dürften als Unter-80-Jährige auch bei einem Konklave den neuen Pontifex wählen. Unter den Auserwählten ist kein deutschsprachiger Priester oder Bischof. Das Konsistorium – also die Versammlung der Kardinäle – zur Aufnahme der neuen Mitglieder findet am 27. August in Rom statt.

Zu diesen 16 gehören Arthur Roche (Grossbritannien) und Lazzaro You Heung-sik (Südkorea) als Präfekten zweier Kongregationen in der römischen Kurie. Ebenfalls Wahlrecht haben wird Fernando Vergez Alzaga (Spanien) als Chef der Staatsverwaltung des Vatikans. Dazu kommt der Erzbischof von Marseille, Jean-Marc Aveline, sowie weitere Geistliche aus Europa, Afrika, Asien, Nord- und Südamerika.

Franziskus hat freie Hand bei Wahl zum Kardinal

Bei der Ernennung von einem Kardinal hat ein Papst freie Hand, jeder geweihte Priester kann in das Kardinalskollegium aufgenommen werden. Durch die Zusammensetzung jenes Kollegiums kann ein Pontifex das nächste Konklave und damit die Wahl seines Nachfolgers beeinflussen. Ein Papst muss aus dem Kreis der Kardinäle gefunden werden.

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Die Vatikanstadt in Rom. (Symbolbild) - Keystone

Nach dem Tod des langjährigen Kardinaldekans Angelo Sodano am Freitag gibt es aktuell 208 lebende Kardinäle. Davon sind Stand Mai aber nur 117 für das Konklave wahlberechtigt. 67 davon wurden von Franziskus «kreiert», also geschaffen, wie es in der Kirchensprache heisst.

Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen zehn noch lebende Kardinäle. Beim Konklave wahlberechtigt wären unter anderem die Deutschen Gerhard Ludwig Müller, Reinhard Marx und Rainer Maria Woelki. Dasselbe gilt für den Österreicher Christoph Schönborn und den Schweizer Kurt Koch.

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