Zürcher Veterinäramt beginnt mit Wesensbeurteilung von Rottweilern
Bis Ende Juni müssen Rottweiler-Halter im Kanton Zürich eine Bewilligung beantragen. 137 Anträge sind bereits eingegangen, erste Wesensbeurteilungen laufen.

Noch bis Ende Juni haben Halterinnen und Halter von Rottweilern im Kanton Zürich Zeit, um eine Bewilligung für ihren Hund zu beantragen. 137 taten dies bereits. Das Veterinäramt hat mittlerweile die ersten Wesensbeurteilungen durchgeführt.
Bereits zwölf Beurteilungen mit Rottweiler-Halterinnen und -Haltern fanden statt, wie das Veterinäramt des Kantons Zürich am Dienstag mitteilte.
Neben der Wesensbeurteilung des Hundes werde auch die Eignung der Halterinnen und Halter überprüft. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird die Haltebewilligung erteilt.
Die Wesensbeurteilung wird von kynologischen Fachpersonen sowie Expertinnen und Experten des Veterinäramts durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt laut Mitteilung anhand eines «Führbarkeitstests nach neuesten kynologischen Erkenntnissen».
Eine solche Bewilligung brauchen künftig alle Rottweiler-Halterinnen und -Halter, die vor dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich registriert waren.
Neue Regelungen nach schwerwiegenden Vorfällen
Die Bewilligungen müssen bis am 30. Juni beantragt werden. Der Regierungsrat entschied am 18. Dezember 2024 nach zwei schwerwiegenden Beissvorfällen, die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich ab 1. Januar 2025 zu verbieten. Die Regelung gilt auch für Mischlingshunde mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil.
Im Kanton Zürich sind gemäss früheren Angaben des Veterinäramts rund 350 Rottweiler registriert. 137 Halterinnen und Halter beantragten bisher eine Bewilligung.