Neue EU-Regeln stärken 2027 die Rechte von Passagieren
Mehr Geld, weniger Ärger: Ab Mitte 2027 gelten neue Fluggastrechte in der EU – und Passagiere sollen leichter an ihre Entschädigung kommen.

Die EU hat nach jahrelangem Streit ihre Fluggastrechte reformiert. Wie das «Handelsblatt» berichtet, gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht für die neuen Regeln.
Die neuen Vorschriften sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie laut der «taz» bereits früher freiwillig anwenden.
Erstmals gibt es klare Fristen für Entschädigungen. Haben Passagiere Anspruch auf Ausgleich, muss die Airline sie innerhalb von vier Tagen nach Ankunft elektronisch informieren.
Ab 2027: Neun Monate Zeit für Passagiere
Reisende haben anschliessend neun Monate Zeit, ihre Entschädigung zu beantragen. Die Airline muss danach innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder schriftlich begründen, warum sie dies ablehnt.
Wie die «taz» berichtet, fehlten solche Fristen in der bisherigen EU-Verordnung völlig. Bisher machte nur ein Bruchteil der Betroffenen ihren Anspruch überhaupt geltend.
Neu ist ausserdem, dass gesetzlich festgelegt wird, welche Umstände als aussergewöhnlich gelten, bei denen Airlines keine Schuld trifft. Dazu zählen etwa randalierende Passagiere, Wetterbedingungen oder Streiks von Bodenabfertigungsdiensten.
Familien und Kinder profitieren
Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig kostenlos neben ihren Eltern sitzen, ohne dass eine Sitzplatzreservierung bezahlt werden muss. Das gilt laut «T-Online» auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung.
Ausserdem müssen Fluggesellschaften Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren. Für bereits eingecheckte Passagiere ist auch der Boardingpass ohne Extragebühr auszudrucken.
Beim Ticketkauf ändert sich ebenfalls etwas. Fluganbieter müssen den Preis künftig standardmässig inklusive Handgepäck anzeigen, wie die «taz» berichtet.
Entschädigungshöhe bleibt gleich
Die Entschädigungsbeträge selbst bleiben weitgehend unverändert. Wie «T-Online» berichtet, hatten die EU-Staaten ursprünglich tiefere Beträge und höhere Eintrittsschwellen gefordert.
Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Passagiere ähnlich entschädigt werden wie bisher. Deutschland hatte dem ursprünglichen Vorschlag der Staaten im Juni 2025 nicht zugestimmt.
Bei mindestens drei Stunden Verspätung oder Streichung weniger als 14 Tage vor Abflug erhalten Passagiere eine Entschädigung. Je nach Distanz sind das 250, 400 oder 600 Euro (rund 232, 371 oder 557 Franken).
Vollständige Rückerstattung bei Annullierung
Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere laut der «taz» künftig den vollen Ticketpreis zurück.

Auch Vermittlungsgebühren von Online-Plattformen oder Reisebüros dürfen dabei nicht einbehalten werden.
Parallel dazu soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung stellen können. Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben.
















