EU

    EU will Entschädigung für verspätete Fluggäste beibehalten

    Keystone-SDA
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    Brasilien,

    Der weltweite Luftfahrtverband Iata hat sich am Samstag sehr kritisch gegenüber dem Vorhaben des Europäischen Parlaments geäussert, die Entschädigung für Passagiere mit verspäteten Flügen beizubehalten.

    Verspätung
    Eine Anzeigetafel zeigt die Verspätung mehrerer Flüge an. (Symbolbild) - keystone

    In Brüssel wird derzeit über eine Verordnung aus dem Jahr 2004 verhandelt, die bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (rund 550 Franken) vorsieht.

    Eine Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten stimmte im Juni 2025 für eine weniger grosszügige Entschädigung. Doch im Januar 2026 lehnte das Europäische Parlament dies mit sehr grosser Mehrheit ab und sprach sich sogar dafür aus, „die Rechte der Fahrgäste zu stärken“. Es muss also ein Kompromiss gefunden werden.

    Die International Air Transport Association (Iata), die ihre jährliche Generalversammlung in Rio abhält, zeigte sich verärgert darüber, dass diese Verordnung aus dem Jahr 2004 beibehalten werden könnte. Diese „kostet die Fluggesellschaften bereits acht Milliarden Euro“ pro Jahr, beklagte der Iata-Vizepräsident für Europa, Rafael Schvartzman, bei einer Medienkonferenz. Der Luftverkehr werde wie ein politischer Punchingball behandelt.

    Die Iata bezeichnet diese europäische Verordnung als „umgekehrten Robin Hood“, da sie der Ansicht ist, dass 99 Prozent der Passagiere an EU-Flughäfen einen Aufpreis zahlen müssen, um 1 Prozent von ihnen zu entschädigen, die von Verspätungen betroffen sind.

    Die Fluggesellschaften geben an, dass sie gezwungen sind, Flüge zu streichen, aus Angst, dass eine Verspätung im Laufe des Tages eine Kettenreaktion von Verspätungen mit demselben Flugzeug und damit Entschädigungszahlungen nach sich ziehen könnte.

    Laut der französischen Finanzzeitung «Les Echos» vom Samstag, ist dank der Europäischen Kommission ein Kompromissentwurf gefunden worden, der zur Abstimmung bereit steht. Dieser behalte die Dreistundengrenze für eine Entschädigung bei, aber „die Entschädigungsformulare würden nicht voraus gefüllt sein“.

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