Lehrerin seit 15 Jahren krankgeschrieben – verweigert Arztbesuch
Eine deutsche Lehrerin ist seit 2009 krankgeschrieben. Ein Gericht fordert nun eine Untersuchung durch den Amtsarzt. Das findet sie unverhältnismässig.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit 15 Jahren ist eine deutsche Lehrerin durchgehend krankgeschrieben.
- Das Gericht hat nun entschieden, dass die Frau einen Amtsarzt aufsuchen muss.
- Sie empfindet dies jedoch als einen «unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht».
Eine Lehrerin im deutschen Nordrhein-Westfalen ist seit ganzen 15 Jahren ununterbrochen krankgeschrieben.
In all den Jahren seit 2009 wurden ihr Krankschreibungen von einem Zentrum für Neurologie und Psychiatrie ausgestellt. «Focus» berichtete über diesen Fall.
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschied, dass sich die Lehrerin einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Doch das passte der Frau ganz und gar nicht.
Die Lehrerin klagte gegen diese Anordnung und argumentierte, dass eine solche Untersuchung nach so langer Zeit unverhältnismässig sei. Sie empfand dies als «unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht».
Die Justiz sieht das jedoch anders. Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Frau zum Amtsarzt muss. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und stellte klar, dass die Untersuchung nicht unverhältnismässig sei.
Es sei im Interesse sowohl der Beamtin als auch des Staates, zu prüfen, ob ihre Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Chef wartete über 15 Jahre
Es dauerte tatsächlich mehr als 15 Jahre, bis der Vorgesetzte der Lehrerin eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet hat. Die Richter aus Münster äusserten diesbezüglich ihr Unverständnis.
Sie betonten jedoch gleichzeitig: Das Recht des Bundeslandes sei trotzdem nicht verwirkt, die Untersuchung anzusetzen. Daher soll der Amtsarzt nun eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung durchführen.
Es bleibt abzuwarten, was diese Untersuchungen ergeben und ob die Lehrerin ihre Dienstfähigkeit wiedererlangen kann.