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    Dübendorf ZH: Lehrerin erhält 30'000 Franken Lohn, ohne zu arbeiten!

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Dübendorf,

    Eine Primarlehrerin aus Dübendorf ZH kassierte rund eineinhalb Jahre lang Lohn – obwohl sie gar nicht mehr angestellt war.

    Lehrerin
    In Dübendorf ZH erhält eine Lehrerin 30'000 Franken Lohn – ohne zu arbeiten. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Lehrerin erhielt 20 Monate lang fälschlicherweise Lohnzahlungen.
    • So hat sie insgesamt eine Summe in der Höhe von über 30'000 Franken kassiert.

    Eine ehemalige Primarlehrerin der Stadt Dübendorf ZH hat während eineinhalb Jahren regelmässig Lohn erhalten. Dabei war sie längst nicht mehr bei der Schule angestellt. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Lehrerin muss das Geld zurückzahlen – und bleibt zusätzlich auf Gerichtskosten sitzen, berichtet «ZO Online».

    Die betroffene Lehrerin war während zweier Jahre bei der Primarschule Dübendorf angestellt. Im zweiten Jahr zusätzlich mit einem kleineren Pensum als Deutschlehrerin für Zweitsprachige.

    Nach ihrer Anstellung erhielt sie eine neue Vollzeitstelle als Primarlehrerin auf kantonaler Ebene. Damit endete automatisch ihr Arbeitsverhältnis mit der Schule in Dübendorf ZH.

    Doch offenbar nicht vollständig: Für ihre «Deutsch als Zweitsprache»-Stelle wurde sie weiterhin monatlich mit 1472 Franken entlohnt, inklusive Anteil am 13. Monatslohn. 20 Monate konnte sie das Geld kassieren.

    Rekurs bis vor Bundesgericht – ohne Erfolg

    Den Fehler bemerkte die Schulverwaltung erst, als die Lehrerin um ein Zwischenzeugnis bat. Eine interne Prüfung brachte den Fauxpas ans Licht.

    Insgesamt hatte die Schule ihr fälschlicherweise 36'883 Franken überwiesen. Später wurde der Betrag auf 32'162 Franken, und schliesslich vom Bezirksrat auf 30'272 Franken reduziert.

    Anstatt das Geld zurückzuzahlen, legte die Frau Rekurs ein. Zuerst beim Bezirksrat, dann beim Verwaltungsgericht, schliesslich beim Bundesgericht – doch keine Instanz folgte ihrer Argumentation.

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    Das Bundesgericht hat die Lehrerin zur Rückzahlung verpflichtet (Archivbild). - keystone

    Das Bundesgericht argumentierte, dass der Frau die monatlichen Gutschriften von etwa 1500 Franken auffallen hätten müssen.

    Spätestens bei der Eingabe der Steuererklärung, bei der sie die entsprechenden Löhne der Schule Dübendorf selbst deklariert hatte.

    Findest du das Urteil fair?

    Die Bundesrichter blieben deutlich: Die Lehrerin muss die fälschlich ausbezahlten 30'272 Franken laut «ZO Online» vollständig zurückzahlen.

    Zudem wird sie verpflichtet, die Gerichtskosten in der Höhe von 2000 Franken zu übernehmen.

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    Kommentare

    User #1029 (nicht angemeldet)

    Aber dann Trinkgelder versteuern wollen.

    User #1482 (nicht angemeldet)

    Es hat jeder Schweizer Bürger die Möglichkeit, sich in die Politik wählen zu lassen! Also nichts wie los! Gute Leute sind gesucht!

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