Nach einer Protestaktion in einer CS-Filiale wurden eine Gruppe von Lausanner Klimaaktivisten verurteilt. Nun ziehen sie den Entscheid nach Strassburg weiter.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Klimaaktivisten haben 2018 in einer Lausanner Filiale der Credit Suisse demonstriert.
  • Daraufhin wurden diese zu Geldstrafen verurteilt.
  • Nun haben die Aktivisten am Gerichtshof in Strassburg Rekurs gegen das Urteil eingelegt.
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Vier Waadtländer Klimaaktivisten haben am Freitag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Strassburg Rekurs gegen ein Bundesgerichtsurteil eingelegt. Das Bundesgericht verurteilte im Juni zwölf Personen wegen Hausfriedensbruchs, weil diese in einer Credit-Suisse-Filiale in Lausanne protestiert hatten.

Sorge um Menschenrechte

Die vier Klimaaktivisten wurden von fünf Anwälten sowie von Vertretern der Organisationen Klimastreik, Extinction Rebellion, Doctors4XR und Klima-Grosseltern begleitet.

«Die Aktivistinnen und Aktivisten von Lausanne action climat sind besorgt. Und zwar, dass die Menschenrechte für ein so wichtiges Anliegen wie das Klima in der Schweiz mit Füssen getreten werden.» Dies schreibt die Gruppierung in einem am Freitag veröffentlichten Communiqué.

credit suisse
Klimaktivisten hatten als Tennisspieler verkleidet in einer Credit Suisse-Filiale in Lausanne demonstriert. - Keystone

An der rund einstündigen Protestaktion in den Räumlichkeiten der Bank in Lausanne beteiligten sich am 22. November 2018 zwischen 20 und 30 Personen. Als Tennisspieler verkleidet warfen sie der Bank vor, sich in ihren Kampagnen des Ansehens von Tennis-Star Roger Federer zu bedienen. Gleichzeitig hätte die Bank eine umweltschädliche Investitionspolitik verfolgt.

Einige Personen folgten der Anweisung der Polizei, die Eingangshalle zu verlassen. Andere mussten von Polizisten weggetragen werden.

Richter fand Handeln der Aktivisten gerechtfertigt

Das Bundesgericht bestätigte Mitte Juni das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts, das die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt hatte. Die Lausanner Richter schlossen wie die Vorinstanz, dass kein rechtfertigender Notstand vorliege, der die Aktion der Angeklagten legitimiert hätte.

In erster Instanz waren die Aktivisten in einem aufsehenerregenden Urteil noch freigesprochen worden. Der Richter war der Ansicht, dass das Handeln der Aktivisten gerechtfertigt gewesen sei. Es sei der einzig wirksame Weg gewesen, um die Bank zu einer Reaktion zu bewegen. Zudem erhielten sie nur so die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit.

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