Menschenrechte

    EGMR: Russland hat in der Ukraine gegen Menschenrechte verstossen

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    Frankreich,

    Seit über drei Jahren herrscht Krieg zwischen Russland und der Ukraine, mit verheerenden Folgen für Zivilisten. Das Menschenrechtsgericht fällt nun ein Urteil.

    Abschuss der Passagiermaschine
    Elf Jahre ist der Abschuss der Passagiermaschine über der Ostukraine bereits her. (Archivbild) - dpa

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Menschenrechtsverstössen in der Ukraine und für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 verurteilt. Russland habe unter anderem das Recht auf Leben verletzt und gegen das Verbot der Folter verstossen, urteilten die Richterinnen und Richter in Strassburg. Im Hinblick auf den Abschuss des Passagierflugzeugs über der Ostukraine vor elf Jahren habe Russland es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen.

    Die Boeing der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH17 war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben – darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung dafür zurück.

    Auswirkungen dürften begrenzt sein

    In ihrem Urteil stellten die Richterinnen und Richter ausserdem fest, dass Russland im Konflikt mit der Ukraine schon Kriegsbeginn, konkret in dem Zeitraum vom 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022, ein «System von Verstössen» gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten laut dem EGMR unter anderem wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung.

    Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen.

    Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

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