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Angriff auf GC-Anhänger in Rickenbach: FC Zürich-Anhänger angeklagt

Am Mittwoch wurde Anklage gegen zwei Anhänger des FC Zürich erhoben. Sie sollen in Rickenbach ZH ein GC-Fanbanner entwendet und zwei Personen verletzt haben.

fc zürich fc basel
Gegen zwei Anhänger des FC Zürichs wurde Anklage erhoben. - keystone

Mitte Oktober 2024 drang eine Gruppierung aus dem Umfeld des FC Zürich in die Sporthalle Bungert in Rickenbach ein und griff Personen aus dem Umfeld des Grasshopper Clubs Zürich an.

Die unbekannte Täterschaft konnte vorerst flüchten, anfangs Mai 2025 gelang es nach intensiven Ermittlungen schliesslich, vier tatverdächtige Männer festzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat die Strafverfahren gegen einen 27- und einen 36-jährigen Schweizer inzwischen abgeschlossen und gestern beim Bezirksgericht Winterthur Anklage erhoben.

Die FCZ-Anhänger brachen in eine Turnhalle ein

Gemäss Anklage sollen die Beschuldigten als Teil eines gewalttätigen Fan-Mobs am 16. Oktober 2024 die Turnhalle in Rickenbach gestürmt haben, wo GC-Anhänger dabei waren, eine optische Choreografie (sog. «Fanbanner») für das anstehende Fussballderby anzufertigen.

Dabei verschafften sich die FCZ-Anhänger gewaltsam Zutritt zur Turnhalle, griffen einen GC-Anhänger sowie einen Anwohner tätlich an und verletzten sie.

FC Basel
Die Fans haben zwei Personen verletzt. - Getty

Das Fanbanner eignete sich die Täterschaft unter Gewaltanwendung an – es wurde am Derby vom 19. Oktober 2024 zur Provokation der gegnerischen Fans gezeigt und anschliessend verbrannt.

Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Beschuldigten Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Landfriedensbruch zur Last.

Die Staatsanwaltschaft beantrage Freiheitsstrafen

Sie beantragt beim jüngeren Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten und beim älteren Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie die, unbedingte, Bezahlung einer Busse von 10'000 Franken.

Das Verfahren gegen eine weitere von der Kantonspolizei Zürich im Mai 2025 festgenommene Person wird zuständigkeitshalber von der Jugendanwaltschaft See/Oberland geführt.

Ein weiteres Verfahren wurde mangels Erhärtung eines Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eingestellt.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.

Kommentare

User #2452 (nicht angemeldet)

Hört mal auf mit bedingt. Für sowas braucht es richtige Strafen.

User #5028 (nicht angemeldet)

Der eine arbeitet sogar noch bei der ETH als Forscher...

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