Gesetz

Grosse Mehrheit im spanischen Abgeordnetenhaus für Sterbehilfe-Gesetz

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Spanien,

Das spanische Abgeordnetenhaus, der Kongress, hat am Donnerstag mit grosser Mehrheit für ein Sterbehilfe-Gesetz gestimmt. Für das von der linken Regierung eingebrachte Gesetz stimmten 198 Abgeordnete, darunter auch die der oppositionellen Ciudadanos-Partei sowie separatistischer Parteien Kataloniens. Mit Nein stimmten 138 Parlamentarier der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei.

In Madrid werden die Glocken der Turmuhr des Gebäudes der Regionalregierung immer einen Tag vor Silvester getestet. (Symbolbild)
In Madrid werden die Glocken der Turmuhr des Gebäudes der Regionalregierung immer einen Tag vor Silvester getestet. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sollte auch die zweite Kammer des Parlaments, der Senat, das Gesetz passieren lassen, könnte es Anfang Januar in Kraft treten.

Spanien wäre dann neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das sechste Land weltweit mit einem Sterbehilfe-Gesetz, schrieb die Zeitung «El País».

In Deutschland gibt es noch keine gesetzliche Regelung. Im Februar kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot assistierter Sterbehilfe und bekräftigte ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben in jeder Lebensphase - unabhängig von unheilbaren Krankheiten. Die Richter stiessen damit die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland auf. Eine gesetzliche Neuregelung steht aber noch aus.

Das spanische Gesetz erlaubt aktive Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind. Genannt werden indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.

In einem mehrstufigen Verfahren, an dem verschiedene Ärzte, Juristen und Kommissionen beteiligt sind, muss der Kranke insgesamt vier mal den Willen kundtun, sein Leben zu beenden. Ist der Sterbewillige nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kann eine von ihm zuvor verfasste Erklärung, dass er im Falle einer unheilbaren Krankheit und erträglichen Leidens Sterbehilfe bekommen möchte, berücksichtigt werden. Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an Sterbehilfe teilzunehmen.

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