Gericht untersagt Rückführung Alleinstehender nach Belgien
Niederlande dürfen die Rückführung von Asylsuchenden nach Belgien aufgrund mangelnder Versorgung nicht mehr fortsetzen.

Die Niederlande dürfen alleinstehende männliche Asylsuchende einer Entscheidung des Staatsrats in Den Haag zufolge nicht mehr nach Belgien zurückschicken. Zur Begründung erklärte der Raad van State als oberstes Gericht für Verwaltungsrecht am Mittwoch, die belgischen Behörden würden bei der Aufnahme und dem Rechtsschutz dieser Gruppe von Asylsuchenden systematisch versagen.
Das komme einem Verstoss gegen die Menschenrechte gleich. In dem Verfahren ging es um den Fall eines nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Mannes.
Die Bearbeitung seines Asylantrags hatte das Justizministerium in Den Haag mit der Begründung abgelehnt, laut Dublin-Verordnung sei dafür das erste Land im Schengen-Raum zuständig, in dem sich der Asylsuchende gemeldet habe, in diesem Fall Belgien.
Dublin-System unter Beschuss
Das Gericht erklärte nun aber, Mängel bei der Aufnahme und dem Rechtsschutz alleinstehender männlicher Asylbewerber seien in dem Nachbarland «mittlerweile so strukturell, dass diese Gruppe bei einer Rückkehr nach Belgien tatsächlich Gefahr läuft, auf der Strasse zu landen und nicht mehr in der Lage zu sein, ihre grundlegendsten Lebensbedürfnisse wie ‹Bett, Bad und Brot› zu befriedigen».
Dies beeinträchtigt dem Urteil zufolge das Dublin-System «und die dabei geltende loyale Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten».
Die Niederlande könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Aufnahme von Asylsuchenden in Belgien ordentlich geregelt sei. Im März 2024 hatte die Verwaltungsrechtsabteilung des Staatsrats noch entschieden, dass Flüchtlinge auf der Grundlage der Dublin-Regeln auch nach Belgien zurückgeschickt werden dürfen.