Überraschende Wende: Gericht ordnet Freilassung von Marius Høiby an
Der 29-Jährige soll die Untersuchungshaft verlassen. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert den Entscheid jedoch nicht und legt Berufung ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Marius Borg Høiby wird nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.
- Ein Gericht in Oslo lehnte die beantragte Haftverlängerung um vier Wochen ab.
- Die Staatsanwaltschaft hatte wegen möglicher weiterer Straftaten vor der Freilassung gewarnt.
Marius Borg Høiby kommt nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft frei. Das Amtsgericht Oslo lehnte am Montag den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die Haft um weitere vier Wochen zu verlängern.
Damit dürfte auch seine Zeit mit elektronischer Fussfessel auf dem königlichen Anwesen Skaugum enden.
Verteidigung bezeichnet Fussfessel als belastend
Seine neuen Verteidiger Alexander Greaker und Daniel Storrvik hatten die Freilassung beantragt. Bei der Anhörung äusserten sich unter anderem ein Vertreter der Bewährungshilfe und ein Psychiater zu den Folgen der monatelangen Fussfessel.
Storrvik sagte danach: «Es ist eine Isolation, die es für ihn sehr, sehr schwer macht.» Nach Angaben der Verteidigung habe Høiby zudem gezeigt, dass er sich von Drogen und neuen Straftaten fernhalten könne.
Gericht widerspricht der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freilassung für verfrüht gehalten und unter anderem auf die Gefahr weiterer Straftaten verwiesen. Staatsanwältin Oda Karterud sagte: «Die Zeit ist einfach noch nicht reif dafür.» Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht.
Høiby war seit seiner Festnahme am 1. Februar zunächst im Gefängnis und ab Juli mit elektronischer Fussfessel in einem eigenen Haus auf Skaugum untergebracht. Das Anwesen durfte er nur mit Genehmigung verlassen.
Nach Angaben der norwegischen Zeitung «Se og Hør» will sich Høiby nun verstärkt um eine Arbeitsstelle bemühen. Seine Anwälte nennen den fehlenden Führerschein, schlechte Verkehrsverbindungen und die grosse öffentliche Aufmerksamkeit als bisherige Hindernisse.
Berufungsverfahren beginnt im Februar 2027
Juristisch ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Høiby wurde im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland.
Gegen Teile des Urteils hat er Berufung eingelegt. Am 9. Februar 2027 soll der Fall erneut vor Gericht kommen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.




















