Zürcher Gericht will Leinenpflicht für fünf gefährliche Hunde
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Leinenpflicht für fünf Hunde als verhältnismässig beurteilt. Die Vierbeiner hatten wiederholt andere Hunde, Menschen und weitere Tiere angegriffen. Vier der fünf Hunde wurden inzwischen definitiv beschlagnahmt.

Die fünf Hunde eines Zürcher Halters verängstigten und attackierten zwischen August 2025 und April 2026 wiederholt andere Hunde, Menschen und weitere Tiere. In vier Fällen kam es nachweislich zu Verletzungen, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts vom Montag.
Im Januar dieses Jahres ordnete das Veterinäramt deshalb eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum an. Die Gesundheitsdirektion hielt den Halter für uneinsichtig: Er habe das Verhalten seiner Hunde teilweise gerechtfertigt oder heruntergespielt und sie weiterhin unangeleint laufen lassen. Um welche Hunderassen es sich handelt, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Vier Hunde werden an neue Halter vermittelt
Nach einem weiteren Beissvorfall ordnete das Veterinäramt dann im April die vorsorgliche Beschlagnahmung aller fünf Hunde an. Wenige Wochen später entschied das Veterinäramt, vier der fünf Vierbener definitiv zu beschlagnahmen und an neue Halter weiterzuvermitteln.
Den fünften Hund bekam der Halter unter Auflagen zurück. Dazu gehörten unter anderem eine Leinenpflicht und eine Ausbildungspflicht. Vor Verwaltungsgericht kämpfte er nun gegen die Leinenpflicht – ohne Erfolg. Sein letzter verbliebener Vierbeiner muss im öffentlichen Raum dauerhaft angeleint bleiben.










