Staatsanwaltschaft AR ermittelt gegen Glaubensgemeinschaft

    Keystone-SDA
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    Rorschach,

    Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Anführer der Glaubensgemeinschaft «Organische Christus-Generation» aus Walzenhausen AR aufgenommen. Die Behörde bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Recherche der «Appenzeller Zeitung» und des «St. Galler Tagblatts».

    Organische Christus-Generation
    Die Staatsanwaltschaft Appenzell-Ausserrhoden ermittelt gegen die Glaubensgemeinschaft «Organische Christus-Generation». - keystone

    Gegen den Anführer der Glaubensgemeinschaft sowie seine Frau ermittelt die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Wuchers und Verstosses gegen das AHV-Gesetz, wie diese auf Anfrage mitteilte. Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Beim Wucher geht es gemäss dem Strafgesetzbuch darum, dass jemand beispielsweise eine Zwangslage oder die Abhängigkeit einer Person finanziell ausnützt.

    Bei dem Verfahren könnte es unter anderem um Fragen betreffend Freiwilligenarbeit gehen. Die Thematik der Freiwilligen- und Gratisarbeit gebe es in vielen Glaubensgemeinschaften, sagte Georg Otto Schmid von der Kirchlichen Fachstelle Religionen, Sekten und Weltanschauungen (relinfo), mit dem auch die beiden Zeitungen für ihre Recherche in Kontakt waren, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

    «Wenn Mitglieder aussteigen, haben sie plötzlich das Gefühl, dass die Arbeit doch nicht freiwillig, sondern unter Zwang, erfolgte», sagte der Religionswissenschaftler und Sektenexperte. International sei die Freiwilligkeit respektive der Zwang hinter Arbeiten in Glaubensgemeinschaften immer wieder hinterfragt worden.

    «Aber psychischen Zwang gerichtlich nachzuweisen, ist sehr schwierig», so Schmid. Für ihn wäre es deshalb eine «Wende in der Justizgeschichte», sollte es aufgrund der Ermittlungen der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft letztlich zu Verurteilungen kommen.

    Der Anwalt des Anführers der Religionsgemeinschaft teilte der «Appenzeller Zeitung» mit, dass sein Mandant «sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe» zurückweise. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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