Gericht ordnet «kleine Verwahrung» für Angreifer von Zofingen AG an
Der Mann verletzte im Mai 2024 sieben Menschen. Laut Gutachten war er wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Zofingen ordnet für einen 43-jährigen Spanier eine stationäre Therapie an.
- Der Mann hatte im Mai 2024 in Zofingen sieben Menschen erheblich verletzt.
- Laut psychiatrischem Gutachten war er wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig.
Das Bezirksgericht Zofingen AG hat für einen 43-jährigen Mann nach Angriffen mit sieben Verletzten in Zofingen im Mai 2024 eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Der Spanier gilt laut einem psychiatrischen Gutachten als schuldunfähig.
Mit dem Urteil folgte das Bezirksgericht Zofingen am Montag dem Hauptantrag der Staatsanwaltschaft. Der 43-Jährige musste sich unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tötung sowie wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verantworten.
Gericht ordnet Massnahme und Landverweisung an
Neben der stationären therapeutischen Massnahme («kleine Verwahrung») sprach das Gericht eine fakultative Landverweisung von 15 Jahren aus. Der Verteidiger des Beschuldigten wehrte sich an der Verhandlung einzig gegen die Landverweisung.

Das Bezirksgericht sah von einer Strafe ab und stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Spanier wegen paranoider Schizophrenie eine Schuldunfähigkeit attestierte. Zum Tatzeitpunkt war er demnach hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig.
Angreifer verletzte sieben Menschen
Der Mann hatte am Nachmittag des 15. Mai 2024 insgesamt sieben Personen erheblich verletzt. Er griff zunächst im Bereich des Bahnhofs und auf dem weiteren Weg durch das Stadtgebiet Passanten mit verschiedenen Gegenständen an.
Danach drang er in ein Haus ein, wo er mit einem Messer auf die Bewohnerin einstach. Anschliessend verbarrikadierte er sich.
Spezialkräfte der Polizei nahmen den Angreifer nach einem Grosseinsatz noch am selben Tag fest. Auch sich selber hatte er verletzt. Zofingen gilt als zufällig ausgewählter Tatort. Seit der Festnahme ist der Beschuldigte in behördlicher Obhut.
Derzeit befindet er sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Er gestand die Taten an der Gerichtsverhandlung ein. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig.












