Arbeitszeit: stempeln oder nicht?
In der Schweiz ist die Regel klar: Die Arbeitszeit muss grundsätzlich aufgezeichnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Erfassung der Arbeitszeit ist eine Frage, die Arbeitnehmende beschäftigen kann.
- Das Einstempeln dient jedoch dem Schutz deiner Gesundheit.
- Ausnahmen sind möglich, insbesondere bei Führungspositionen mit hohen Löhnen.
Wer nach dem Mittagessen noch ein paar E-Mails beantwortet, abends einen Bericht zu Ende schreibt oder den Arbeitstag zu Hause beim Morgenkaffee beginnt, fragt sich vielleicht, ob es wirklich sinnvoll ist, jede gearbeitete Minute festzuhalten.
Die Digitalisierung verwischt tatsächlich die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. In diesem Kontext kann die Arbeitszeiterfassung als lästige Pflicht erscheinen. Kommt es schliesslich nicht auf das Ergebnis an?
In der Schweiz gilt dennoch der Grundsatz: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitszeit erfasst wird – gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG) und seiner Ausführungsverordnung.
Stempeln schützt die Gesundheit
Die Arbeitsstunden zu dokumentieren, ist nicht bloss eine administrative Kontrolle. In der Praxis stellt die Zeiterfassung sicher, dass die gesetzlichen Ruhevorschriften eingehalten werden.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ermöglicht, zu überprüfen, ob die maximalen Arbeitszeiten und Pausen eingehalten werden. Und die tägliche Ruhezeit muss grundsätzlich elf aufeinanderfolgende Stunden betragen.
Das bedeutet nicht zwingend, eine Stechuhr einzusetzen: Eine App, eine Tabelle oder ein anderes geeignetes System können genügen.

Drei mögliche Erfassungsmodelle:
1. Grundsatz: Vollständige Arbeitszeiterfassung
Die Regel ist die vollständige Erfassung: Wer seine Arbeit nicht selbst einteilen kann, muss Beginn und Ende der Arbeit, relevante Pausen und Kompensationszeiten dokumentieren. Auch im Homeoffice ändert sich daran nichts: Telearbeit allein befreit nicht von der Pflicht.
2. Vereinfachte Arbeitszeiterfassung
Mehr Spielraum gibt es bei der vereinfachten Erfassung. Wer einen wesentlichen Teil seiner Arbeitszeit selbst bestimmt, muss nur die täglich geleisteten Gesamtstunden festhalten. Voraussetzung ist eine Vereinbarung. In Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden genügt eine schriftliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Angestelltem.
In grösseren Firmen braucht es eine kollektive Lösung mit der Arbeitnehmervertretung oder, wo es keine gibt, mit der Mehrheit der Betroffenen. In beiden Fällen muss sichergestellt sein, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.
3. Verzicht auf Arbeitszeiterfassung
Ganz auf die Erfassung verzichten dürfen nur wenige. Die Hürden sind hoch: Die Person muss ihre Arbeit und ihre Arbeitszeit weitgehend autonom gestalten, und ihr Bruttojahreslohn muss über 120'000 Franken liegen.
Zudem muss ein Gesamtarbeitsvertrag den Verzicht ausdrücklich vorsehen, und jede betroffene Person muss individuell schriftlich zustimmen. Lohn und Autonomie allein genügen also nicht.
Vertrauen schliesst Regeln nicht aus
Auf die Stechuhr zu verzichten, kann als Vertrauensbeweis wirken. Doch Flexibilität darf nicht zur dauerhaften Verfügbarkeit werden. Ohne genaue Aufzeichnung riskieren lange Arbeitstage, unterbrochene Ruhezeiten oder ausserhalb der üblichen Zeiten geleistete Arbeit, um unbemerkt zu bleiben.
Für Unternehmen geht es darum, ein ihrer Organisation angemessenes System zu wählen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Für die Angestellten ist es nützlich zu wissen, welches Modell im Unternehmen gilt, wie Mehrstunden kompensiert werden und welche Massnahmen zum Schutz der Ruhezeiten vorgesehen sind.

Wird die KI alles verändern?
Diese Revolution könnte die Art und Weise verändern, wie wir die Entlöhnung in der heutigen Arbeitswelt betrachten. Wie wir gesehen haben, ist die Erfassung der Arbeitszeit grundsätzlich vorgeschrieben.
Wenn wir dank KI künftig eine Aufgabe in zwei Stunden erledigen können, für die wir früher acht Stunden benötigt haben, müssen wir möglicherweise das Entlöhnungssystem überdenken. Dabei könnte nicht mehr die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Vordergrund stehen, sondern der geschaffene Mehrwert.
Mehr erfahren
Brauchst du Rechtsberatung zum Thema Arbeitszeit, Überstunden oder Einhaltung der Ruhetage? Als Mitglied von Angestellte Schweiz erhältst du gratis Unterstützung von Expert*innen im Arbeitsrecht.






