Oktoberfest

Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen

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Deutschland,

Eine Eventagentur verkaufte im Internet Tickets für Festzelte am Oktoberfest. Gastronomiebetriebe klagten dagegen – der Verkauf ist gestoppt.

Oktoberfest 2019
Oktoberfest 2019 - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eventagentur hat online Tickets für drei Festzelte am Okoberfest verkauft.
  • Nach einer Klage von Gastronomiebetrieben stoppt das Landgericht München den Verkauf.

Das Landgericht München I verurteilte eine im Internet tätige Agentur am Montag, den Verkauf von Tickets für die drei Festzelte «Augustiner», «Bräurosl» und «Hofbräu» einzustellen. Geklagt hatten die Gastronomiebetriebe.

Das Angebot der Internet-Eventagentur sei irreführend und unlauterer Wettbewerb, urteilte das Gericht. Den Kunden könne zum Zeitpunkt der Reservierung kein Anspruch auf eine Reservierung verschafft werden. Die Agentur dürfe Tischreservierungen nur dann anbieten, wenn sie den Kunden die Einlassunterlagen zur Verfügung stellen könne.

Reine Optionen müssten als solche erkennbar sein, was hier aber nicht der Fall sei, hiess es. Zuvor hatte das Landgericht bereits eine entsprechende Eilentscheidung erlassen, um den Verkauf vorläufig zu stoppen.

Schon 2020 verkaufte eine Agentur überteuerte Tickets

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Wiesnwirte dagegen wehren, dass Plätze in ihren Festzelten im Internet verkauft werden. Im vergangenen Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung zu einer anderen Eventagentur.

Dieser verbot das Gericht, Tischreservierungen des Festzelts der «Ochsenbraterei» im Internet zu verkaufen. Dort hätte ein Tisch für zehn Personen bei der wegen Corona abgesagten Wiesn 2020 wegen des Mindestverzehrs maximal 400 Euro gekostet – das Angebot der Eventagentur lag zwischen 1990 Euro und 3299 Euro.

Ein grosser Teil der Tische auf dem grössten Volksfest der Welt kann im Vorfeld reserviert werden. Die Wirte verlangen dafür kein Geld, fordern aber einen Mindestverzehr – üblicherweise zwei Mass Bier und ein Essen. Die Urteile vom Montag sind noch nicht rechtskräftig.

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