Nach EU-Recht hätte Litauen Migranten wegen illegaler Einreise nicht verhaften dürfen. So äussert sich der Europäische Gerichtshof.
Strassburg
Das verschärfte Asylgesetz Litauens verstösst gegen EU-Recht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof spricht sich gegen das Verschärfte Asylgesetz Litauens aus.
  • Dies wurde im Sommer 2021 aufgrund einer Flüchtlingswelle erlassen.
  • Wegen illegaler Reise hätten Migranten nach EU-Recht nicht verhaftet werden dürfen.

Litauen hätte Migranten nach EU-Recht nicht wegen ihrer illegalen Einreise verhaften dürfen. Der illegale Aufenthalt in einem Land reiche als Haftgrund nicht aus, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Litauens Begründung, dass durch die hohe Migrantenzahl die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gestört werde, sei nicht ausreichend.

Eine Inhaftierung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn das Verhalten eines Asylbewerbers eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit darstelle. Das ging aus dem Urteil hervor. Auch in Notsituationen sei es rechtswidrig, Asylbewerbern wegen ihres illegalen Aufenthalts das Recht zu verweigern, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Im Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus in die EU-Länder Litauen, Polen und Lettland. Wegen der grossen Anzahl von Menschen rief Litauen den Notstand aus und erliess verschärfte Vorschriften für Geflüchtete. Unter anderem wurden Asylbewerber nach dem illegalen Grenzübertritt ins Gefängnis gebracht.

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