Passagier-Entschädigung neu erst ab 4 Stunden Verspätung
Die EU-Staaten wollen Flugreisende künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigen – nicht mehr wie bisher nach drei. Verbraucherschützer schlagen Alarm.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU will die Richtlinien für Entschädigungen bei Flugverspätungen ändern.
- Neu soll nach vier Stunden eine Vergütung gezahlt werden – nicht wie bisher nach drei.
- Konsumentenschützer finden die Zeitspanne zu gross, die Airlines wollen sie verlängern.
Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden. Bisher war der Schwellenwert noch bei drei Stunden.
Eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister hat sich bei einem Treffen in Luxemburg für die Änderung ausgesprochen. Das Europaparlament kann noch Änderungen an den neuen Regeln vornehmen.
Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für Distanzen bis 3500 Kilometer gelten. Wird die Frist überschritten, so muss den Passagieren eine Vergütung von umgerechnet 280 Franken gezahlt werden.
Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Die Entschädigung beläuft sich auf 470 Franken.
Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet: 230 Franken für Flüge bis 1500 Kilometer und 370 Franken für Flüge bis 3500 Kilometer. Für Langstreckenflüge war eine Vergütung von 560 Franken vorgesehen.
Konsumentenschützer fordern weniger, Airlines wollen mehr
Konsumentenschützer warnen vor der neuen Regelung. Bei der Änderung würden deutlich weniger Passagiere entschädigt werden. Die meisten Verspätungen würden sich nämlich im Rahmen zwischen zwei und vier Stunden befinden.
Die Airlines und ihre Verbände hingegen fordern noch längere Zeitspannen: Bei Kurzstreckenflügen sollen nach fünf Stunden Entschädigungen gezahlt werden, bei Langstreckenflügen nach neun. So war es auch zu Beginn der Verhandlungen angesehen.
Die Fluggesellschaften argumentieren, dass sie oft nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug zu stellen.
Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen sind. Fünf Stunden sei die bessere Frist.
Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist unklar.
Entscheidung von EU-Parlament noch ausstehend
Die Revision der Richtlinien ist bereits seit 2013 in Arbeit. Die EU-Staaten kamen jedoch erst nach 12 Jahren zu einem Einverständnis.
Jetzt haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssen den neuen Regeln ebenfalls zustimmen.
Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen betont vor der Abstimmung, dass das Europäische Parlament bereits eine Position habe. Er sagt: «Ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen».
Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten.
Schweizer Passagiere auch betroffen
In der Schweiz gibt es keine Richtlinie zu Entschädigungen bei Flugverspätungen. Ein Zivilrichter entscheidet jeweils über den Einzelfall.
Grundsätzlich wird sich allerdings an die Regelungen der EU angelehnt. Die neuen Richtlinien können also durchaus auch auf Schweizer Passagiere Einfluss haben.
Des Weiteren gelten die Richtlinien der EU für alle europäischen Fluggesellschaften. Fliegt man mit einer europäischen Airline, so gelten die europäischen Richtlinien.