Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen im polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Der Justizminister ist gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt.
Justizminister
Polens Justizminister Zbigniew Ziobro spricht auf einer Pressekonferenz. (Archivbild) Photo: Hubert Mathis/ZUMA Wire/dpa - sda - Keystone/ZUMA Wire/Hubert Mathis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem wurde für unzulässig erklärt.
  • Dies entschied der Europäische Gerichtshof.
  • Dass Ziobro gleichzeitig Justizminister und Generalstaatsanwalt ist, sei nicht vereinbart.

Dass Polens Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, ist nicht mit dem EU-Recht vereinbart. Auch die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn verstösst gegen geltenden EU-Gesetze. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt.

Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstosse, dass der Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist. Er könne somit Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden.

Jaros?aw Kaczy?ski
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Wikimedia

Auch die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein entsprechendes Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstosse gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter in Luxemburg.

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