Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg trifft am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum Asylrecht in Ungarn.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Diese werden abgelehnt, wenn der Asylbewerber über ein Land einreiste, in dem ihm keine Verfolgung oder unmittelbare Gefahr drohte..

Die EU-Kommission zog gegen das Land vor den EuGH, weil es mit neuen Regelungen gegen das europäische Recht verstossen habe. Dabei geht es um Hilfe für Asylbewerber und um einen neuen Grund für die Ablehnung von Asylanträgen. (Az. C-821/19)

Diese werden abgelehnt, wenn der Asylbewerber über ein Land einreiste, in dem ihm keine Verfolgung oder unmittelbare Gefahr drohte. Zudem bestraft Ungarn Organisationen, die Asylverfahren in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind - auch das betrachtet die Kommission als rechtswidrig. Das Massnahmenpaket wurde 2018 auch als «Stop Soros»-Gesetz bekannt. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros, der ungarische Hilfsorganisationen unterstützt.

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