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EU-Genehmigung von Ungarns Beihilfen für AKW nichtig erklärt

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Der EuGH erklärt die Genehmigung der EU-Kommission für zwei neue Kernreaktoren in Ungarn für nichtig.

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Der EuGH hob ein erstinstanzliches Urteil des EU-Gerichts auf, das eine Klage Österreichs gegen den Kommissionsbeschluss abgewiesen hatte. Ungarn will Projekt dennoch fortsetzen. (Archiv) - dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Kommission über die Genehmigung ungarischer Staatshilfen für zwei neue Kernreaktoren am Standort Paks für nichtig erklärt. Die Kommission hätte dabei nicht nur EU-Regeln zu Beihilfen, sondern auch Vorschriften für Vergabe öffentlicher Aufträge prüfen müssen, teilten die Richterinnen und Richter am Donnerstag in Luxemburg mit.

Der EuGH hob damit ein erstinstanzliches Urteil des EU-Gerichts auf, das eine Klage Österreichs gegen den Kommissionsbeschluss abgewiesen hatte. Ungarn will das Projekt dennoch fortsetzen.

Der Ball hinsichtlich einer möglichen neuen Prüfung der Beihilfen liegt bei der EU-Kommission. Sie hatte Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des Atomkraftwerks 2017 ursprünglich genehmigt. «Die Kommission wird das Urteil sorgfältig prüfen und über die nächsten Schritte nachdenken», hiess es von ihrer Seite.

Kontroverse um staatliche Unterstützung

Die staatliche Unterstützung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II ist umstritten. 80 Prozent der Kosten – zehn Milliarden Euro – sollten mit Krediten russischer Staatsbanken finanziert werden. Mit dem Bau ist eine Gesellschaft beauftragt, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört.

Ungarns Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union, Janos Boka, betonte, dass das Bauprojekt trotz des Gerichtsurteils fortgesetzt werde. Nun sei es Aufgabe der EU-Kommission, eine neue Entscheidung über staatliche Beihilfen gemäss EU-Recht zu treffen. Ungarn beteilige sich kooperativ und unter Einhaltung aller Vorschriften an diesem Prozess.

Weiterführung des Projekts trotz Urteil

Bis zur neuen Entscheidung der Kommission könnten die Arbeiten gemäss dem bisherigen Zeitplan fortgesetzt werden, da das Urteil keine Elemente enthalte, die die Investition verhindern würden, sagte Boka weiter.

Die ersten vier Reaktorblöcke – das Kernkraftwerk Paks I – wurden in den 1980er Jahren mit sowjetischer Hilfe gebaut. Die Betriebserlaubnis für diese vier Blöcke läuft sukzessive zwischen den Jahren 2032 und 2037 ab. Die neuen Blöcke von Paks II hätten letzter Planung zufolge spätestens 2026 ans Netz gehen sollen. Jedoch wurde deren Bau bislang nicht begonnen.

Inzwischen baute Ungarn auch Solarenergiequellen für seinen Strombedarf aus. Dennoch betonen Kommentatoren der regierungsnahen Presse, dass Paks II weiterhin als notwendig erachtet werde, die alternativen Energiequellen würden nicht ausreichen.

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Kommentare

User #4673 (nicht angemeldet)

Wie kann man dieses Bürokratiemonster nur gut finden.

User #2839 (nicht angemeldet)

Mit den Bilateralen 3, dem Kolonialvertrag, wird es auch der Schweiz so ergehen. Alle grösseren Subventionen werden für nichtig erklärt oder mit Ausgleichs-Strafzahlungen belegt.

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