Streit um DrSmile: EuGH billigt grenzüberschreitende Tätigkeit

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof hat die frühere grenzüberschreitende Tätigkeit von DrSmile bestätigt. Das Urteil sorgt für Diskussionen im Gesundheitswesen.

eugh
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Arne Immanuel Bänsch/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die grenzüberschreitende Tätigkeit von DrSmile geprüft, berichtet «zm-online». Im Kern ging es um die Frage, ob digitale zahnärztliche Leistungen aus Deutschland in Österreich zulässig sind.

Die betroffene Zahnärztin führte Voruntersuchungen, Scans und Aufklärungsgespräche in ihrer Praxis durch. Die anschliessende Behandlung und Nachbetreuung erfolgte digital über die DrSmile-Plattform und die Deutsche Zahnklinik GmbH, so «zm-online».

Streit um DrSmile: Argumentation des Generalanwalts

Die Österreichische Zahnärztekammer sah in diesem Vorgehen einen Verstoss gegen Berufsrecht und fairen Wettbewerb, schreibt «zm-online». Sie wollte die Kooperation rechtlich prüfen lassen, um die Zusammenarbeit zu stoppen.

Hats du dich bei DrSmile behandeln lassen?

Der Generalanwalt des EuGH betonte, dass die lokalen zahnärztlichen Leistungen eigenständig nach österreichischem Recht bewertet werden.

Die digitale Nachbetreuung falle jedoch unter «Dienst der Informationsgesellschaft» und unterliege dem Recht des Herkunftslandes, erklärt «zm-online».

Rückzug und komplexe Behandlung

DrSmile zog sich im September 2024 aus Österreich zurück, bleibt aber in Deutschland aktiv, meldet «zm-online». Der Artikel betont, dass es sich um eine komplexe Behandlung handelt, bei der verschiedene Dienstleistungen voneinander getrennt bewertet werden.

Jaros?aw Kaczy?ski
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. - Wikimedia

Laut «zm-online» ermöglicht das EuGH-Urteil DrSmile, seine grenzüberschreitende Arbeit grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union fortzuführen.

Die Entscheidung stärkt Anbieter digitaler zahnärztlicher Dienstleistungen und könnte Signalwirkung für weitere Telemedizin-Angebote in Europa haben.

Weiteres Verfahren

Ein endgültiges Urteil des EuGH liegt noch nicht vor.

Das Verfahren wird weiterhin am Obersten Gerichtshof in Wien verhandelt, die Österreichische Zahnärztekammer sieht rechtliche Fragen offen, meldet «tara24».

Kommentare

User #2381 (nicht angemeldet)

Aber wenn du den Zahnarzt dann anzeigen willst, musst du nach Deutschland?

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