Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) ein Gutachten zur Istanbul-Konvention.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das europäische Parlament beantragte das Gutachten beim EuGH..

Mit dem 2011 vom Europarat ausgearbeiteten Abkommen soll Gewalt gegen Frauen bekämpft werden. Die EU als Ganzes unterzeichnete zwar, ratifizierte die Konvention aber noch nicht.

Das europäische Parlament beantragte das Gutachten beim EuGH. Es will unter anderem wissen, ob die EU dem Abkommen beitreten darf, obwohl es keine einstimmige Entscheidung der Mitgliedsstaaten dazu gibt, daran gebunden zu sein. Mehrere EU-Mitgliedsstaaten ratifizierten das Abkommen nicht. Der zuständige EuGH-Generalanwalt kam im März zu dem Schluss, dass die EU trotzdem beitreten darf. Der Gerichtshof muss dem nicht folgen, tut es aber oft.

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