Im Justizstreit der Europäischen Union mit Polen fällt am Dienstag (09.30 Uhr) eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits mehrmals entschied der EuGH, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstossen..

Es geht um die Frage, ob der Justizminister, der gleichzeitig als Generalstaatsanwalt fungiert, Richter an höhere Gerichte abordnen und von dort jederzeit auch wieder abberufen kann. Das Bezirksgericht Warschau sah eine mögliche Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz und bat den EuGH um die Auslegung des EU-Rechts. (Az. C-748/19 u.a.)

Bereits mehrmals entschied der EuGH, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstossen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.

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