Die im Ukraine-Krieg verhängten EU-Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen sind nicht korrekt. Das hat das Gericht der EU entschieden.
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EU-Flaggen wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. - Arne Immanuel Bänsch/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sanktionsbeschlüsse gegen Michail Fridman und Pjotr Awen wurden gekippt.
  • Das EU-Gericht sagt, der Rat der EU habe keine hinreichenden Belege geliefert.
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Das Gericht der EU hat Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen gekippt.

Der Rat der EU habe bei den Entscheidungen zwischen Februar 2022 und März 2023 keine hinreichenden Belege für die Aufnahme in die Sanktionsliste geliefert, entschieden die Richter in Luxemburg. Die Sanktionsbeschlüsse waren als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gefasst worden.

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.

Vorwürfe nicht hinreichend belegt

Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseigner des grossen Finanzkonzerns Alfa-Group. Die EU hatte gegen die Milliardäre kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmassnahmen verhängt. Sie fror Gelder ein und erliess ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung sanktionierte sie. Im vergangenen Jahr hatten sich mehrere russische Oppositionelle allerdings dafür ausgesprochen, Fridman und andere von der Sanktionsliste zu streichen.

Die EU hatte die Sanktionen damit begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hätten.

Halten Sie die Sanktionen gegen russische Oligarchen für sinnvoll?

Die Richter entschieden nun aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Liste daher ungerechtfertigt sei.

Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit Massnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.

Bereits Sanktionen gegen Ex-F1-Fahrer gekippt

Vor knapp drei Wochen hatte das EU-Gericht bereits die Sanktionen gegen den Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin gekippt. Begründet wurde dies damit, dass die familiäre Beziehung zu seinem Vater – einem Geschäftsmann mit angeblich enger Freundschaft zum russischen Präsidenten Wladimir Putin – nicht genüge, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei.

Ein prominentes Urteil war bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmassnahmen gegen sie zu verhängen. Viele andere Sanktionierte sind unterdessen mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erliess die EU bislang gegen fast 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmassnahmen vor Gerichten anhängig.

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