EU

EU-Gericht weist Klage Österreichs wegen AKW-Beihilfen in Ungarn ab

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Das Gericht der EU hat eine Klage Österreichs im Zusammenhang mit umstrittenen ungarischen Staatshilfen für zwei neue Kernreaktoren abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Die staatliche Unterstützung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II ist umstritten, weil sie teilweise durch ein russisches Darlehen finanziert ist. Gegen das Urteil kann noch vor dem EuGH vorgegangen werden. (T-101/18)

EU-Gericht
Das EU-Gericht in Luxemburg. (Symbolbild) - Keystone

Die EU-Kommission hatte Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des Atomkraftwerks 2017 genehmigt. Die zwei neuen Reaktoren sollen bis 2030 fertig gestellt sein. Knapp 80 Prozent der Kosten sind durch russische Kredite gedeckt.

Österreich klagte gegen die Entscheidung der EU-Kommission und beanstandete zum einen die Direktvergabe des Auftrags an eine Gesellschaft, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört. Stattdessen hätte ein Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen, kritisierte Österreich.

Ausserdem monierte das Land die Verzerrung des Wettbewerbs und eine Ungleichbehandlung, die die Erzeuger von Erneuerbaren Energien verdrängen könnten. Der dritte Kritikpunkt betraf die Sorge vor einer marktbeherrschenden Stellung.

Das Gericht der EU wies alle drei Punkte zurück. Die Direktvergabe verstosse nicht gegen Unionsrecht. Auch eine Wettbewerbsverzerrung liege nicht vor, da jedes Land selbst bestimmen dürfe, wie sich der Energiemix zusammensetze. Die Kommission dürfe nicht verlangen, dass staatliche Mittel für alternative Energiequellen verwendet würden. Auch eine marktbeherrschende Stellung würde dadurch nicht geschaffen oder verstärkt.

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