Erster Lkw-Kartellprozess nach BGH-Urteil eröffnet

DPA
DPA

Deutschland,

Käufer von Lkw fordern von Verkäufern eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz wegen Preisabsprachen. Am Landgericht München hat der Prozess begonnen.

lkw
Lkw auf der rechten Spur einer Autobahn. - Robert Michael/dpa

Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sammelklagen hat am Mittwoch in München ein grosser Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell begonnen. Am Landgericht fordern die Käufer Zehntausender Lastwagen von den grossen europäischen Lkw-Konzernen wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz.

Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania 2016 und 2017 fast vier Milliarden Euro Bussgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offen gelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

Erste Klage 2020 abgewiesen

Vor dem Landgericht München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent als Provision erhält.

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen. Mit der Sammelklage überschreite die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis, entschied die Kammer damals. Ausserdem führe die Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Fahrzeugen und ganz unterschiedlichen Erfolgsaussichten zu einer rechtswidrigen Interessenkollision. Financialright hatte Rechtsmittel eingelegt, die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht München.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni erhoffen sich die Lkw-Käufer nun jedoch Rückenwind. Der BGH hatte eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt.

Die Lkw-Bauer sehen aber grosse Unterschiede zum Dieselauto-Verfahren: In der Lkw-Klage seien viel zu unterschiedliche Forderungen gebündelt und zu viele von vornherein unberechtigte Ansprüche enthalten.

Kommentare

Weiterlesen

WG
78 Interaktionen
Zu teuer?
BLS
16 Interaktionen
Panne

MEHR IN NEWS

boeing ryanair
Wegen US-Zöllen
Matthias Aebischer
3 Interaktionen
Wankdorf-Projekt
warren
Warren Buffett
dollar franken scheine
Wechselkurse im Mai

MEHR AUS DEUTSCHLAND

krieg
3 Interaktionen
80 Jahre nach Krieg
Flughafen
In Deutschland
Schadenersatz
1 Interaktionen
Schadenersatz
AfD
1 Interaktionen
Verfahren vor Gericht