EU

    EMA prüft Zulassung von Sputnik V

    Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) eröffnet ein schnelles Prüfverfahren für den russisches Corona-Impfstoff Sputnik V.

    Sputnik V
    Russland liefert den Impfstoff auf die ganze Welt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die EU-Arzneimittelbehörde prüft die Zulassung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V.
    • Russland hat im Sommer mit den Impfungen begonnen.
    • Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung trifft die EU-Kommission.

    Die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) beginnt mit der Prüfung einer Zulassung für den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V. Das teilte die in Den Haag ansässige Behörde am Donnerstag mit. Die Entscheidung basiere auf Ergebnissen von Laborversuchen und klinischen Studien bei Erwachsenen. Nach den Studien rege Sputnik V die Bildung von Antikörpern gegen das Virus an und könne beim Schutz vor Covid-19 helfen.

    Die Experten der EMA werden die Wirksamkeit des Impfstoffes nach dem schnellen «Rolling-Review-Verfahren» bewerten. Dabei werden Testergebnisse bereits geprüft, auch wenn noch nicht alle Ergebnisse vorliegen und auch kein Zulassungsantrag gestellt wurde. Wann eine Zulassung erfolgen könnte, ist nicht abzusehen.

    Der russische Impfstoff wird bereits in mehreren Ländern ausserhalb Russlands gespritzt. Auch einige EU-Länder wollen das Präparat auch ohne EU-Zulassung anwenden.

    EU hat bisher drei Impfstoffe zugelassen

    Der Hersteller von Sputnik V hatte zwar mehrfach angegeben, dass ein Antrag bei der EU-Behörde gestellt worden sei. Das war aber nach Angaben der EMA nicht der Fall. Der russische Hersteller hatte bei der EMA als EU-Partner die Firma R-Pharm Germany GmbH angegeben.

    In der EU sind bisher drei Corona-Impfstoffe zugelassen worden. Sie stammen von den Herstellern Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca.

    Am 11. März wird die EMA voraussichtlich auch die Zulassung des Impfstoffes des US-Herstellers Johnson&Johnson empfehlen. Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung trifft die EU-Kommission; das aber gilt als Formsache.

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