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Deutschland: Lehrer abgemahnt - weil er Meinung über AfD sagte

Simon Binz
Simon Binz

Deutschland,

Ein Lehrer aus Sachsen-Anhalt wurde abgemahnt, weil er Schülern seine Meinung über AfD-Wähler sagte. Er wehrt sich nun vor Gericht dagegen.

Sekundarschule Stendal (D)
An der Comenius-Sekundarschule Stendal (D) tobt ein Streit über die Neutralitätspflicht von Lehrern. - Screenshot/GoogleMaps

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lehrer äussert sich im Unterricht kritisch über AfD-Wähler und erhält eine Abmahnung.
  • Die AfD wusste noch am selben Tag vom Gespräch – wie, ist bis heute unklar.
  • Das Arbeitsgericht Magdeburg verhandelt nun eine Klage gegen die Abmahnung.

Ein Lehrer in Sachsen-Anhalt sorgt mit einer Aussage über AfD-Wähler für einen handfesten Streit zwischen Schule, Landesschulamt und Bildungsministerium. Max Heckel (40) unterrichtet an der Comenius-Sekundarschule in Stendal (D), einer Ganztagsschule mit rund 435 Schülerinnen und Schülern.

Am 4. März 2025 fragten ihn Schüler am Ende einer Unterrichtsstunde nach seiner Haltung zur AfD. Heckels Antwort: «AfD-Wähler sind entweder a) sehr reich, b) frei von Moral oder c) nicht bei Verstand.» Die Aussage blieb nicht folgenlos. Heckel erhielt eine Abmahnung – dagegen geht er nun juristisch vor.

Dürfen sich Lehrer politisch positionieren?

Besonders pikant: Noch am selben Tag wusste die Landes-AfD offenbar vom Inhalt des Gesprächs und machte es kurz darauf im Landtag zum Thema. Wie die Informationen so schnell aus der Schule nach aussen gelangten, ist bis heute ungeklärt.

Heckel sagt gegenüber «Bild», das Landesschulamt habe ihm bislang nicht erklären können, wie die Details zur Partei durchgesickert seien; die Gesprächsnotizen der beteiligten Schüler liessen darauf keine eindeutigen Rückschlüsse zu. Das Landesschulamt selbst äussert sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zum Fall.

Hat der Lehrer gegen das «Überwältigungsverbot» verstossen?

Heckel, der in der Altmark auch als Musiker der Band «Nobody Knows» bekannt ist, will es auf einen Grundsatzstreit ankommen lassen. «Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass wir endlich mit diesem Neutralitätsnarrativ aufräumen», sagt er.

Nach seiner Schilderung hätten ihn Schüler direkt gefragt, ob er selbst AfD wähle. Das habe er verneint und mit drei Argumenten begründet – einer Studie zur Steuerpolitik der Partei, dem Potsdamer Treffen von Konservativen und Rechtsextremen samt dem Begriff «Remigration» sowie Äusserungen des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion.

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Ulrich Siegmund ist der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt. Seine Ehefrau Julia Siegmund arbeitet als Lehrerin in der gleichen Schule wie der Pädagoge Max Heckel. - Keystone

Das Landesschulamt stört sich vor allem an Heckels abschliessendem Urteil über AfD-Wähler. Darin sieht die Behörde einen möglichen Verstoss gegen das «Überwältigungsverbot» aus dem Beutelsbacher Konsens von 1976.

Dieses besagt, dass Lehrer Schüler nicht im Sinne einer gewünschten Meinung überrumpeln dürfen. Heckel weist das zurück: «Ich habe den Schülern erklärt, sie können wählen, wen sie wollen – aber sie sollen sich mit ihrer Wahl auseinandersetzen.»

Frau des AfD-Spitzenkandidaten ist Kollegin

Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch eine personelle Nähe zur AfD an der Schule selbst: Julia Siegmund, Ehefrau des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, arbeitet dort als pädagogische Mitarbeiterin.

Trotz politischer Differenzen äussert sich Heckel wohlwollend über die Zusammenarbeit: Bei gemeinsamer Pausenaufsicht habe er sie im Umgang mit Schülern – auch mit migrantischem Hintergrund – als empathisch und zugewandt erlebt.

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Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel (44, CDU) hat zur Causa Heckel eine Erklärung abgegeben. - Keystone

Sachsen-Anhalts Bildungsminister Jan Riedel (44, CDU) stellte gegenüber der «Bild» klar, Lehrkräfte seien zwar nicht zu allgemeiner politischer Neutralität verpflichtet, hätten aber den Auftrag, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu vermitteln und zu verteidigen.

Der Streit geht nun vor Gericht: Das Arbeitsgericht Magdeburg verhandelt Heckels Klage gegen die Abmahnung am 26. November 2026.

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