Gericht

Deutsches Gericht: AfD muss ihre Geschäftsstelle 2026 räumen

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Deutschland,

Die rechtspopulistische AfD muss ihre Berliner Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr räumen – Auslöser war ihre Wahlparty nach der Bundestagswahl.

Alice Weidel
Die rechtspopulistische AfD um Parteichefin Alice Weidel muss ihre Berliner Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr räumen. (Archivbild) - keystone

Wegen ihrer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar muss die rechtspopulistische deutsche Partei AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart.

Gegen eine sofortige Räumung der Flächen in Reinickendorf, einem Bezirk am Rande der deutschen Hauptstadt, hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt.

Mit der Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, da es zuvor keine Abmahnung gab.

«Ein grosser Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.

AfD verdoppelt Stimmenanteil

Die Partei hatte mit Alice Weidel als Kanzlerkandidatin bei der Bundestagswahl ihren Stimmenanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl auf 20,8 Prozent verdoppelt. Die AfD ist damit die zweitstärkste Fraktion im deutschen Parlament, dem Bundestag in Berlin.

Im Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» ein. Die AfD wehrt sich juristisch dagegen.

Nach dem Urteil muss die Partei den Grossteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Diese Fristen beruhen auf Sonderkündigungsrechten, die die AfD auch anerkannt hat. Der Mietvertrag selbst ging bis Ende 2027.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Dafür haben die Beteiligten einen Monat Zeit, sobald es ihnen schriftlich vorliegt.

Investor Hufnagl scheitert vor Gericht

Der Kläger, der österreichische Investor Lukas Hufnagl, liess zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung gerichtlich nicht durchsetzen konnte.

Nach den Aussagen ihres Prozessvertreters würde die Partei gerne bereits Ende Juni 2026 ihre Bundesgeschäftsstelle verlassen. «Mein Ziel ist, in der Planungsgruppe, der ich angehöre, ordentlich Dampf zu machen», sagte Gottschalk. Die AfD ist nach seinen Angaben lägst auf der Suche nach einer neuen Parteizentrale. Auch ein Kauf komme dabei infrage, so Gottschalk.

Die rechtsextremistische AfD ist bei vielen Vermietern nicht willkommen. Auch die Suche nach Veranstaltungsräumen gestaltet sich oft schwer. Die Wahlparty nach der Bundestagswahl fand damals an der Bundesgeschäftsstelle statt, weil sich keine anderen Räume fanden.

Vermieter Hufnagl teilte in seiner Erklärung vor dem Urteil mit: «Schlussendlich bleibt ein fahler Beigeschmack beim Vermieter zurück, der der AfD offen gegenübergestanden war und 2022 an die Partei Räumlichkeiten vermietet hat, als sonst dazu in Berlin niemand bereit gewesen war.»

Investor erhebt schwere Vorwürfe gegen AfD-Spitze

Der Investor berichtete vor Gericht von Erpressungsversuchen und Bedrohungen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomess. Gegen beide hat Hufnagl nach eigenen Angaben Anfang Juli bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gestellt.

Die AfD weist die Anschuldigungen zurück. «Die Vorwürfe sind frei erfunden», sagte Bundesgeschäftsführer Malcomess der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Strafanzeige sei «prozesstaktisch motiviert» und erst zu einem späten Zeitpunkt erfolgt. Hütter ergänzte: «Die Vorwürfe entspringen seiner Fantasie.»

Kommentare

User #6350 (nicht angemeldet)

Liebe Journalisten der Keystone-SDA, Euer gesetzter Artikel-Titel ist nicht nur falsch, sondern Verleumdung! Richtig ist: Der Vermieter und Investor Hufnagl scheiterte vor Gericht! Er liess zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das gesamte Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung der AfD-Geschäftsstelle gerichtlich nicht durchsetzen konnte.

User #6350 (nicht angemeldet)

Die AfD steigt in ihrer Wählerbeliebtheit mit jedem Tag! Da können die politischen Gegner noch so verleumden und ausgrenzen, die AfD wird die kommende Regierung. Spätestens in einem Jahr muss Lügenfritz Merz kleinbeigeben und die SPD kann sich vom Acker machen. Ob Alice Weidel und ihre AfD es dann mit der in wichtigen Punkten gleich politisierenden Sahra-Wagenknecht-Partei versucht und dazu mit der FDP oder aber mit dem rechten Flügel der CDU? Das steht in den Sternen.

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