Deutsches Gericht: AfD muss ihre Geschäftsstelle 2026 räumen
Die rechtspopulistische AfD muss ihre Berliner Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr räumen – Auslöser war ihre Wahlparty nach der Bundestagswahl.

Wegen ihrer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar muss die rechtspopulistische deutsche Partei AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart.
Gegen eine sofortige Räumung der Flächen in Reinickendorf, einem Bezirk am Rande der deutschen Hauptstadt, hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt.
Mit der Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, da es zuvor keine Abmahnung gab.
«Ein grosser Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
AfD verdoppelt Stimmenanteil
Die Partei hatte mit Alice Weidel als Kanzlerkandidatin bei der Bundestagswahl ihren Stimmenanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl auf 20,8 Prozent verdoppelt. Die AfD ist damit die zweitstärkste Fraktion im deutschen Parlament, dem Bundestag in Berlin.
Im Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» ein. Die AfD wehrt sich juristisch dagegen.
Nach dem Urteil muss die Partei den Grossteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Diese Fristen beruhen auf Sonderkündigungsrechten, die die AfD auch anerkannt hat. Der Mietvertrag selbst ging bis Ende 2027.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Dafür haben die Beteiligten einen Monat Zeit, sobald es ihnen schriftlich vorliegt.
Investor Hufnagl scheitert vor Gericht
Der Kläger, der österreichische Investor Lukas Hufnagl, liess zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung gerichtlich nicht durchsetzen konnte.
Nach den Aussagen ihres Prozessvertreters würde die Partei gerne bereits Ende Juni 2026 ihre Bundesgeschäftsstelle verlassen. «Mein Ziel ist, in der Planungsgruppe, der ich angehöre, ordentlich Dampf zu machen», sagte Gottschalk. Die AfD ist nach seinen Angaben lägst auf der Suche nach einer neuen Parteizentrale. Auch ein Kauf komme dabei infrage, so Gottschalk.
Die rechtsextremistische AfD ist bei vielen Vermietern nicht willkommen. Auch die Suche nach Veranstaltungsräumen gestaltet sich oft schwer. Die Wahlparty nach der Bundestagswahl fand damals an der Bundesgeschäftsstelle statt, weil sich keine anderen Räume fanden.
Vermieter Hufnagl teilte in seiner Erklärung vor dem Urteil mit: «Schlussendlich bleibt ein fahler Beigeschmack beim Vermieter zurück, der der AfD offen gegenübergestanden war und 2022 an die Partei Räumlichkeiten vermietet hat, als sonst dazu in Berlin niemand bereit gewesen war.»
Investor erhebt schwere Vorwürfe gegen AfD-Spitze
Der Investor berichtete vor Gericht von Erpressungsversuchen und Bedrohungen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomess. Gegen beide hat Hufnagl nach eigenen Angaben Anfang Juli bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gestellt.
Die AfD weist die Anschuldigungen zurück. «Die Vorwürfe sind frei erfunden», sagte Bundesgeschäftsführer Malcomess der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Strafanzeige sei «prozesstaktisch motiviert» und erst zu einem späten Zeitpunkt erfolgt. Hütter ergänzte: «Die Vorwürfe entspringen seiner Fantasie.»