In Deutschland müssen sich Bundeswehr-Soldaten gegen Coronavirus impfen lassen. Das hat das Verteidigungsministerium für die rund 180'000 Soldaten beschlossen.
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Soldaten der deutschen Bundeswehr müssen neu eine Impfung gegen Corona dulden. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Bundeswehr gilt nun die Impfpflicht.
  • Über 180'000 Männer und Frauen müssen sich demnach impfen lassen.
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Soldatinnen und Soldaten der deutschen Bundeswehr müssen eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus dulden. Das Verteidigungsministerium hat diese Impfung für die mehr als 180'000 Männer und Frauen in der Bundeswehr duldungspflichtig gemacht.

Die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies beschlossen und angewiesen, wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte am Mittwoch.

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Annegret Kramp-Karrenbauer in der General-Dr.-Speidel-Kaserne bei ihrem Besuch von Bundeswehr-Soldaten. - Uwe Anspach/dpa

Zuvor hatte ein Schlichtergremium in einem langen Streit eine Vorentscheidung getroffen. Es hat empfohlen, den Schutz in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufzunehmen. – Beim Gremium handelt es sich um eine Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien.

Impfung gegen Coronavirus: Disziplinarrechtliche Konsequenzen drohen

In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemassnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.

«Der Soldat muss ärztliche Massnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen», heisst es im Soldatengesetz, Paragraf 17a.

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In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemassnahmen vor einigen Jahren eingeführt. - PIZ PRT Feyzabad/Bundeswehr/dpa

Und: «Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Massnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Massnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.»

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Und gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.

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