Cannabis

Deutsche Schmerzgesellschaft fordert kritischen Dialog zu medizinischem Cannabis

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Deutschland,

Die Deutsche Schmerzgesellschaft hat einen konstruktiven Dialog beteiligter Interessengruppen zu medizinischem Cannabis gefordert.

Hanfpflanze
Hanfpflanze - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verein sieht «erhebliche Kosten für Solidargemeinschaft».

«Die Behandlung chronischer Schmerzen mit medizinischem Cannabis steht in einem wachsenden Spannungsfeld von finanziellen Interessen, Hoffnungen der Betroffenen und einer nicht nachgewiesenen Effektivität», erklärte Frank Petzke, Leiter der Kommission Cannabis in der Medizin am Mittwoch in Mannheim. Erforderlich sei eine «kritische und rationale» Auseinandersetzung mit langfristigen Risiken, tatsächlichem Nutzen und den Kosten der Behandlung.

Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres sei medizinisches Cannabis im Wert von fast 90 Millionen Euro verschrieben worden. «Diese hohe Summe legt nahe, dass ein wirtschaftlich interessanter Markt mit erheblichen Kosten für die Solidargemeinschaft entstanden ist», erklärte Petzke.

«Patienten mit schweren Erkrankungen und Schmerzen sowie deren Ärztinnen und Ärzte haben ein gut nachvollziehbares Interesse an einer Behandlungsoption mit Cannabis», erklärte er. In hochwertigen Studien gibt es laut Deutscher Schmerzgesellschaft allerdings nach wie vor keinen sicheren Wirkungsnachweis, obwohl Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen von positiven Effekten berichten. Im kommenden Jahr müsse es deshalb einen Dialog über die Zukunft von Cannabis auf Rezept geben.

In Deutschland ist die Verordnung von medizinischem Cannabis, Cannabisblüten oder Cannabisextrakten seit mehr als vier Jahren auf Rezept möglich. Ärztlich verordnet werden die Wirkstoffe etwa bei manchen Formen der Epilepsie, schmerzhafter Spastizität bei Multipler Sklerose sowie bei Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie.

Für die Behandlung von anderen Erkrankungen sowie von Schmerzen mit Cannabis braucht es ein besonderes Antragsverfahren. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, für die andere Behandlungsmethoden bereits ausgeschöpft sind.

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