Cannabis-Legalisierung aktuell in der Vernehmlassung
Die Cannabis-Pilotversuche basieren auf einer Gesetzesänderung von 2020. Aktuell läuft eine Vernehmlassung zur Teillegalisierung.

Die Pilotversuche mit der Cannabis-Abgabe basieren auf einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch das Parlament im September 2020. Aktuell läuft die Vernehmlassung für eine Legalisierung von Cannabis-Produkten unter gewissen Vorgaben.
Die Gesetzesänderung für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis ist seit Mai 2021 in Kraft. Sie ist auf zehn Jahre befristet.
Am 29. August dieses Jahres schickte die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) den Entwurf für ein künftiges Cannabisproduktegesetz bis zum 1. Dezember in die Vernehmlassung.
Nach ihren Vorstellungen sollen Erwachsene in der Schweiz künftig legal Zugang zu Cannabis erhalten. Der kommerzielle Anbau, die Herstellung und der Verkauf von Cannabis sollen damit geregelt, aber der Konsum soll nicht gefördert werden.
Eigenanbau erlaubt
Personen über 18 Jahren sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für Cannabis und Cannabis-Produkte. Im Strassenverkehr soll bei Cannabis weiterhin Nulltoleranz gelten.
Cannabis gewerblich anzubauen und Produkte daraus herzustellen, will die Nationalratskommission nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Und verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll eine einzige Konzession für den Online-Verkauf vergeben können.
Um den Konsum nicht zu fördern, soll Cannabis nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.