Stadt Luzern

Wird Luzernerin gepfändet wegen eines Abfallsacks?

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Luzern,

Weil sie einen Abfallsack einen Tag zu früh vor die Tür gestellt haben soll, muss eine Luzernerin 150 Franken zahlen. Doch dieses Geld hat sie schlicht nicht.

Abfallsack
Die Frau bestreitet, den Sack zu früh herausgestellt zu haben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Luzernerin kämpft gegen eine 150-Franken-Bearbeitungsgebühr, die sie zahlen soll.
  • Grund für die Forderung: Die Frau habe einen Abfallsack zu früh vor die Tür gestellt.
  • Den Vorwurf bestreitet sie.
  • Nun befürchtet sie, deshalb betrieben zu werden. Das Geld für die Gebühr hat sie nicht.

150 Franken soll eine Luzernerin zahlen wegen eines Abfallsacks, der einen Tag zu früh bei ihr am Mühlenplatz gefunden wurde. Das Problem: Die Frau kann sich diese Bearbeitungsgebühr schlicht nicht leisten.

«Ich habe nichts. Kein Geld auf dem Konto, 8,04 Franken im Portemonnaie und offene Rechnungen», zitiert «Zentralplus» die Betroffene. Diese hatte sich mit einem Mail an den Luzerner Stadtrat gerichtet. «Soll ich mir nicht einmal mehr Essen kaufen können?», fragte die Frau weiter in dem Schreiben.

Kleingeld Geldbörse
In ihrem Portemonnaie hat die Betroffene nur Kleingeld. (Symbolfoto) - keystone

Pro Monat muss sie laut «Zentralplus» mit etwa 600 Franken auskommen. Zudem bestreitet sie den Vorwurf, überhaupt den Abfallsack zu früh herausgestellt zu haben.

Doch die Stadt bleibt hart. Eine solche Gebühr muss eine überführte Person laut Matthias Bättig vom Strasseninspektorat «unabhängig von deren Besitzverhältnissen» zahlen.

Ausnahmen gebe es nur für Neuzuzüger und Personen mit Status S beim ersten Verstoss.

«Jetzt werde ich vermutlich sogar betrieben und gepfändet»

Eine Möglichkeit, die Zahlung auszusetzen, sieht die Stadt Luzern nicht vor. Einzig Ratenzahlung oder Mahnstopps seien möglich.

Für die Frau bedeutet das, dass sie die 150 Franken irgendwie auftreiben muss. Auch die Luzerner Ombudsfrau konnte ihr keine grossen Hoffnungen machen.

Sollte es in einem solchen Fall eine Möglichkeit geben, die Gebühr zu erlassen?

Im schlimmsten Fall folgt die Betreibung. «Jetzt werde ich vermutlich sogar betrieben und gepfändet – wegen eines Güselsacks», sagt sie gegenüber «Zentralplus».

Theoretisch könnte die Betroffene gegen den Bescheid der Stadt noch rechtlich vorgehen. Doch braucht sie dafür einen Anwalt – den sie ebenfalls nicht bezahlen kann.

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Kommentare

User #4539 (nicht angemeldet)

Für arme Menschen ist die Schweiz spätestens bei einem juristischen Streit ein sehr ungünstiger Wohnort.

User #5114 (nicht angemeldet)

Wenn das wahr sein sollte, sage ich: Schämt Euch.

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