Stadt Luzern

Wird Luzernerin gepfändet wegen eines Abfallsacks?

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Luzern,

Weil sie einen Abfallsack einen Tag zu früh vor die Tür gestellt haben soll, muss eine Luzernerin 150 Franken zahlen. Doch dieses Geld hat sie schlicht nicht.

Abfallsack
Die Frau bestreitet, den Sack zu früh herausgestellt zu haben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Luzernerin kämpft gegen eine 150-Franken-Bearbeitungsgebühr, die sie zahlen soll.
  • Grund für die Forderung: Die Frau habe einen Abfallsack zu früh vor die Tür gestellt.
  • Den Vorwurf bestreitet sie.
  • Nun befürchtet sie, deshalb betrieben zu werden. Das Geld für die Gebühr hat sie nicht.

150 Franken soll eine Luzernerin zahlen wegen eines Abfallsacks, der einen Tag zu früh bei ihr am Mühlenplatz gefunden wurde. Das Problem: Die Frau kann sich diese Bearbeitungsgebühr schlicht nicht leisten.

«Ich habe nichts. Kein Geld auf dem Konto, 8,04 Franken im Portemonnaie und offene Rechnungen», zitiert «Zentralplus» die Betroffene. Diese hatte sich mit einem Mail an den Luzerner Stadtrat gerichtet. «Soll ich mir nicht einmal mehr Essen kaufen können?», fragte die Frau weiter in dem Schreiben.

Kleingeld Geldbörse
In ihrem Portemonnaie hat die Betroffene nur Kleingeld. (Symbolfoto) - keystone

Pro Monat muss sie laut «Zentralplus» mit etwa 600 Franken auskommen. Zudem bestreitet sie den Vorwurf, überhaupt den Abfallsack zu früh herausgestellt zu haben.

Doch die Stadt bleibt hart. Eine solche Gebühr muss eine überführte Person laut Matthias Bättig vom Strasseninspektorat «unabhängig von deren Besitzverhältnissen» zahlen.

Ausnahmen gebe es nur für Neuzuzüger und Personen mit Status S beim ersten Verstoss.

«Jetzt werde ich vermutlich sogar betrieben und gepfändet»

Eine Möglichkeit, die Zahlung auszusetzen, sieht die Stadt Luzern nicht vor. Einzig Ratenzahlung oder Mahnstopps seien möglich.

Für die Frau bedeutet das, dass sie die 150 Franken irgendwie auftreiben muss. Auch die Luzerner Ombudsfrau konnte ihr keine grossen Hoffnungen machen.

Sollte es in einem solchen Fall eine Möglichkeit geben, die Gebühr zu erlassen?

Im schlimmsten Fall folgt die Betreibung. «Jetzt werde ich vermutlich sogar betrieben und gepfändet – wegen eines Güselsacks», sagt sie gegenüber «Zentralplus».

Theoretisch könnte die Betroffene gegen den Bescheid der Stadt noch rechtlich vorgehen. Doch braucht sie dafür einen Anwalt – den sie ebenfalls nicht bezahlen kann.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Luxy-1

Was für ein Schwachsinn der Behörden ist Das nun wieder? Der Müll war ordnungsgemäss im Abfallsack deponiert, also lasst die Frau in Ruhe. Kümmert euch lieber mal um die Deppen, Die laufend den Müll aus ihren fahrenden Autos werfen und Damit Wälder, Felder und Weiden zumüllen.

User #4546 (nicht angemeldet)

Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not.

Weiterlesen

Müll
107 Interaktionen
«Blödsinn»
sozialhilfe
231 Interaktionen
Rekord-Tief
23 Interaktionen
615'000 Betroffene

MEHR AUS STADT LUZERN

Emmenbrücke LU
Luzerner Polizei
1 Interaktionen
Littau LU
Unfall Porsche Luzern
1 Interaktionen
Luzern
YB FC Luzern
18 Interaktionen
0:2 gegen YB