Krankenkassen

Datenschutzbeauftragter warnt Krankenkassen im Streit um digitale Patientenakte

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Deutschland,

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor Datenschutzverstössen im Zusammenhang mit der geplanten elektronischen Patientenakte.

Krankenhaus in Aachen
Krankenhaus in Aachen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kassen sollen Gesetz in derzeitiger Form nicht umsetzen.

Kelber zeigte sich am Mittwoch überzeugt, dass bei einer Einführung ausschliesslich nach den Vorgaben des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) an wichtigen Stellen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstossen werde. Er kündigte deshalb für den Fall einer Umsetzung des Gesetzes Massnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen an, die seiner Aufsicht unterliegen.

Er habe während des Gesetzgebungsverfahrens «wiederholt und eindringlich» auf die Einhaltung des Datenschutzgrundverordnung gedrängt, sagte Kelber. Das Gesetz wurde Anfang Juli vom Bundestag beschlossen und liegt nun beim Bundesrat.

Sollte das PDSG unverändert beschlossen werden, müsse er die seiner Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen mit rund 44,5 Millionen Versicherten formell vor der Umsetzung der elektronischen Patientenakte anhand der gesetzlichen Vorgaben warnen, kündigte Kelber an. Er stellte zudem weitere Massnahmen in Aussicht.

Die elektronische Patientenakte ist freiwillig und soll ab 2021 verfügbar sein. Neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern können ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Vorsorgeheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der Patientenakte gespeichert werden. Die Neuregelung ermöglicht es auch, dass sich Patienten elektronische Rezepte per App auf das Smartphone laden und dann in der Apotheke einlösen können.

«Gesundheitsdaten offenbaren intimste Informationen über die Bürgerinnen und Bürger», mahnte Kelber. «Deswegen sind sie in der europaweit geltenden DSGVO auch besonders geschützt.»

Er kritisierte im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz eine «unvollständige Kontrolle» der Daten sowie das Authentifizierungsverfahren für die Patientenakte. Kelber hob zwar hervor, dass eine Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich «riesige Chancen» biete. Doch es werde eine sichere elektronische Patientenakte für alle gebraucht, bei der jeder seine Daten voll im Griff habe.

Unterstützung bekam der Datenschutzbeauftragte von Grünen und Linken. Die Bundesregierung müsse die Stellungnahme Kelbers sehr ernst nehmen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz. Es sei «ein massives Versäumnis», dass keine differenzierten Datenschutzeinstellungen möglich seien. Patienten müssten die volle Hoheit über ihre eigenen Daten besitzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Achim Kessler, wertete die Kritik Kelbers als «Zeugnis des politischen Totalversagens» von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Gesetz dürfe so nicht durch den Bundesrat kommen.

Die Union wiederum kritisierte das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten. «Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte brauchen wir keine Bedenkenträger, sondern Macher», erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauss. Kelber habe es offensichtlich versäumt, sich im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einzubringen. Im Nachgang seine Bedenken aufzutischen, sei nicht hilfreich.

Die Kritik sei ausserdem nicht gerechtfertigt. Der Patient entscheide selbst, welche Daten welcher Arzt einsehen könne, erklärte Krauss. Es sei auch im Interesse der Patienten, möglichst allen Ärzten den Zugriff zu ermöglichen.

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