Krankenkassen

Bezahlung pflegender Angehöriger durch Krankenkassen soll bleiben

Keystone-SDA
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Bern,

Pflegende Angehörige sollen weiterhin von Krankenkassen vergütet werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit eingehalten werden.

Pflege
Auch künftig sollen pflegende Angehörige von den Krankenkassen bezahlt werden können. (Archivbild) - dpa

Die Krankenkassen sollen weiterhin für pflegende Angehörige bezahlen können. Allerdings müssen dabei die gesetzlichen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität erfüllt sein. Die Kantone und Versicherungen sollen Massnahmen gegen unerwünschte Nebenwirkungen ergreifen.

Das hält der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zu verschiedenen Vorstössen aus dem Parlament fest. Er beauftragt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Leistungserbringer, Versicherer und Kantone bei der Umsetzung von Massnahmen zu begleiten.

Im Visier sind dabei unerwünschte Begleiterscheinungen wie Gewinnoptimierungen. Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus.

Kritik an Spitex-Modell

Die Angehörigen können sich seither von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen. Einige dieser Organisationen beschäftigen fast ausschliesslich pflegende Angehörige, wie der Bundesrat schreibt. Das stösst auf Kritik, insbesondere wegen der potenziell hohen Gewinne der Unternehmen, welche die Krankenversicherungen, die Kantone und die Gemeinden belasten.

Für den Bundesrat definieren und begrenzen die gesetzlichen Bestimmungen die entschädigten Pflegeleistungen der Angehörigen ausreichend. Kantone und Versicherer verfügten über Instrumente, um die Vorschriften durchzusetzen.

So können die Kantone etwa verlangen, dass die Angestellten über die erforderliche Ausbildung verfügen und die Spitex-Anbieter das notwendige Personal zur Unterstützung der angestellten pflegenden Angehörigen haben. Die Versicherer können die Wirtschaftlichkeit der Leistungen überprüfen.

Bundesrat erlaubt Spitex-Gewinne

Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat nichts dagegen einzuwenden, dass die Spitex-Organisationen Gewinne erzielen. Die Kantone könnten die Bezahlung von Pflegeleistungen durch Angehörige begrenzen und so ungerechtfertigte Gewinne vermeiden.

Allerdings werden die bestehenden und ausreichenden Instrumente gemäss der Landesregierung nicht systematisch und kohärent angewendet. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen deshalb, genaue Richtlinien für die Anstellung pflegender Angehöriger zu erlassen.

Zudem sollen sie für ausreichend Personal zur Unterstützung der Angehörigen sorgen. Spitex-Organisationen müssten in den Rechnungen systematisch ausweisen, ob Leistungen von Angehörigen erbracht wurden.

Kommentare

ChanLee

kk zahlen alles,nur höhere prämien und es klappt für sie,

User #2808 (nicht angemeldet)

DER ABSOLUTE WAHNSINN. Private Firmen verrechnen den Kassen und Gemeinden 80 bis 90 Franken die Stunde für UNGELERNTE pflegende Angehörige. Für solche Tarife benötigt man sonst überall mindestens eine abgeschlossene, dreijährige Berufslehre mit EFZ. Im Vergleich zur herkömmlichen Spitex wird der 10-fache Stundenaufwand verrechnet.

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