Witwer muss Krankenkassen-Rechnungen der Frau zahlen
Ein Witwer schlug das Erbe aus, muss aber dennoch die Krankenkassen-Rechnung seiner verstorbenen Frau bezahlen. Grund dafür ist die Solidarhaftung.

Das Wichtigste in Kürze
- Obwohl ein Witwer das Erbe ausschlug, muss er die Helsana-Rechnung seiner Frau bezahlen.
- Die Krankenkasse gibt nicht nach und betreibt den Mann sogar.
- Sie beruft sich auf die Solidarhaftung, man sei verpflichtet, Prämien einzufordern.
Das Erbe kann innert drei Monaten nach dem Tod eines Angehörigen ausgeschlagen werden. Damit können die Hinterbliebenen verhindern, die Schulden der verstorbenen Person übernehmen zu müssen. Doch es gibt Ausnahmen, wie der Fall eines Berners zeigt. Darüber berichtet «SRF Espresso».
Der 55-Jährige schlug das Erbe fristgerecht aus. Später erhielt er einen Brief der Helsana, der Krankenkasse seiner verstorbenen Ehefrau. Sie fordert 8000 Franken für offene Prämienzahlungen und Kostenbeteiligungen. Per Brief schickte der Mann eine Kopie der Erbausschlagung an die Helsana.
Doch damit war die Sache nicht erledigt, die Krankenkasse beharrt auf der Forderung. Und auch der Mann weigert sich weiterhin, zu bezahlen. Also betreibt die Helsana ihn.
Gegenüber SRF rechtfertigt die Krankenkasse die Forderung und begründet sie mit der Solidarhaftung gemäss dem Zivilgesetzbuch. Diese besagt, dass Ehepartner für die Grundbedürfnisse eines Haushaltes solidarisch haften. «Dazu zählt auch die Krankenversicherung, sofern ein gemeinsamer Haushalt bestand», so die Helsana.
Helsana: Sind verpflichtet, Prämien konsequent einzufordern
Diese Interpretation wird von Gerichtsentscheiden gestützt: Die Grundversicherung fällt unter die Grundbedürfnisse. Rechnungen können dadurch an den verbliebenen Ehepartner gestellt werden.
Die Helsana bedauert den Fall zwar, hält aber an der Forderung fest: Man sei von Gesetzes wegen verpflichtet, offene Prämien konsequent einzufordern.
Sie ist kein Einzelfall: Gemäss dem Verband Prio.Swiss handhaben es fast alle Krankenkassen so. Rechnungen werden nach dem Tod einer versicherten Person an den Ehepartner weitergeleitet – auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.
Kaspar Gehrig ist Sozialversicherungsexperte und beurteilt das Verhalten der Helsana im vorliegenden Fall als korrekt. Der Gesetzgeber wolle durch die Solidarhaftung sicherstellen, dass es nicht zu Prämienausfällen komme. «Man erachtet es als wichtig, dass die Krankenkassen gut ausfinanziert sind.»
Die Solidarhaftung gilt laut der Berner Schuldenberaterin Nora Goll auch für Steuern. Der 55-jährige Berner muss aber nicht befürchten, Steuern für seine verstorbene Ehefrau nachzahlen zu müssen. Denn in seinem Kanton gebe es eine Steuerausscheidung nach dem Tod eines Ehegatten.