Deutschland hat während der Pandemie zu viele Masken gegen das Coronavirus bestellt: 17 Millionen davon sind jetzt abgelaufen und werden verbrannt.
Corona Masken
Auch in Deutschland haben die Masken gegen das Coronavirus grösstenteils ausgedient. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland mussten in vier Bundesländern ganze 17 Millionen Masken verbrannt werden.
  • Der Grund: Das Haltbarkeitsdatum der Corona-Masken ist abgelaufen.

Auch in Deutschland haben Masken gegen das Coronavirus endlich ausgedient. Während der Pandemie bestand ein reger Ansturm auf das Schutzmaterial – doch viele sind übrig geblieben. Nun haben 17 Millionen Stück das Haltbarkeitsdatum überschritten und müssen verbrannt werden.

Dies geht aus einer Umfrage der «Welt» bei allen Ländern hervor. Demnach wurden alleine in Baden-Württemberg 6,1 Millionen Corona-Masken vernichtet. In Nordrhein-Westfalen waren es fünf Millionen, in Sachsen deren 5,5. Auch in Mecklenburg-Vorpommern mussten 656'000 Stück verbrannt werden.

Coronavirus
17 Millionen Masken gegen das Coronavirus werden in Deutschland verbrannt.
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Während der Pandemie noch überall getragen, haben sie nun grösstenteils ausgedient.
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Bei vielen Masken ist mittlerweile das Haltbarkeitsdatum abgelaufen.

Elf Bundesländer teilten mit, bisher keine Schutzmasken gegen das Coronavirus entsorgt zu haben, einige planten dies aber. Thüringen konnte über die Art der Verwertung keine Angaben machen. Auch das Bundesgesundheitsministerium in Berlin hat in den vergangenen Monaten Masken «energetisch verwertet». Die Zahl liege bislang «unter einer Million Stück», teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.

Weitere Masken gegen Coronavirus dürften bald brennen

Mehrere Landesministerien wollen künftig noch weitere Schutzmasken vernichten lassen. Sie können allerdings bisher nur Masken verbrennen, die sie auch selbst eingekauft haben.

Haben Sie zuhause noch Corona-Masken?

Für Schutzmasken, die der Bund beschafft und an die Länder verteilt hat, brauchen sie hierfür die Zustimmung der Bundesregierung. Auf die Frage, wann eine Zustimmung erteilt werden kann, antwortete ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums: «Das BMG steht im regelmässigen Austausch sowohl mit den Ländern als auch mit der Generalzolldirektion.»

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