Ein Fälscher des Impfnachweises gegen Corona wurde zu Haft verurteilt. Das Gericht bestätigt, dass die ärztliche Schweigepflicht in diesem Fall nicht greift.
Corona
Wegen eines gefälschten Impfpasses wurde ein Deutscher zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem gefälschten Impfpass wollte ein Deutscher ein Zertifikat holen.
  • Weil es den Apothekern auffiel, wurde er nun zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
  • Laut dem Gericht sind die Apotheken hier nicht der Schweigepflicht unterstellt.

Deutschland macht Ernst im Kampf gegen Fälscher von Nachweisen der Impfung gegen das Coronavirus. Nachdem bislang bloss Bussen ausgesprochen worden waren, wurde nun ein Fälscher zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Wie die «Bild»-Zeitung berichtet, flog der Mann vor zwei Monaten auf. Er wollte mit einem gefälschten Impfausweis ein Zertifikat in einer Apotheke holen. Die Angestellten bemerkten aber, dass die Chargen-Nummern auf den Aufklebern abgelaufen waren. Sie schöpften Verdacht und riefen die Polizei.

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Immer häufiger ermittelt die Polizei wegen Corona hinlänglich gefälschter Impfpässe. Foto: Sven Hoppe/dpa - dpa-infocom GmbH

Gegen den vorbestraften Familienvater wurde Anzeige wegen Urkundenfälschung eingereicht. Ein Amtsgericht im Bundesland Rheinland-Pfalz hat ihn nun zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde das Strafmass auch damit begründet, dass man auf eine abschreckende Wirkung hoffe.

Coronavirus: Keine Schweigepflicht für Apotheken bei Fälschern

Beim Prozess stand auch die Schweigepflicht von Apothekern im Fokus: Dürfen sie trotz Schweigepflicht eine Person melden, die mit einem gefälschten Impfpass auftaucht? Die klare Antwort des Gerichts: Ja.

Denn mit dem gefälschten Nachweis der Impfung gegen Corona hätte der Mann in einer anderen Apotheke ein Zertifikat bekommen können. So die Begründung des Gerichts. Es käme der Paragraf 34 zur Anwendung.

Ist eine Haftstrafe für Fälscher von Impfausweisen gerechtfertigt?

Dieser sieht Ausnahmen von der Schweigepflicht vor, wenn die Gesundheit eines Menschen akut oder unmittelbar gefährdet ist. Die Schweigepflicht wird ausgesetzt, wenn dadurch weitere Schaden verhindert werden kann. Der deutsche Apothekerverband begrüsst diesen Entscheid. Er gebe den Apotheken mehr Sicherheit.

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