Coronavirus: Ferienländer Corona-Checkliste von Nau.ch

    Carine Meier
    Carine Meier

    Italien,

    Verreisen Sie in den Herbstferien? Nau.ch hat die Regeln zum Coronavirus, die in den beliebtesten Feriendestinationen gelten, zusammengestellt.

    Ferien Coronavirus
    Reisende am Flughafen Zürich mit Schutzmasken gegen das Coronavirus. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Corona-Regeln in der Schweiz sollten uns allen langsam vertraut sein.
    • Aber wie sieht es in den Ferienländern Italien, Spanien und Co. aus?
    • Nau.ch hat die wichtigsten geltenden Massnahmen zusammengestellt.

    In der Schweiz braucht man für den Besuch von Restaurant-Innenräumen, Fitnessstudios, Kinos, Museen und anderen Freizeiteinrichtungen ein Covid-Zertifikat. Aber welche Regeln gelten in anderen Ländern?

    Nau.ch hat die Massnahmen in den beliebtesten Feriendestinationen auf einen Blick zusammengestellt.

    Italien: Fast wie in der Schweiz

    Die Massnahmen in unserem Nachbarland im Süden dürften vielen bekannt vorkommen. Für folgende Freizeit-Orte brauch man das EU-kompatible schweizerische Covid-Zertifikat: Restaurant-Innenräume, Museen, Theater, Kinos, Frei- und Hallenbäder und Kulturzentren.

    Touristen Italien
    Touristen in Venedig. - keystone

    Zudem gilt in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Aber Achtung! Nicht alles ist wie in der Schweiz: In Italien braucht es ein Zertifikat für die Reise in Fernzügen und Flugzeugen. Zudem gilt Sizilien als «gelbe» Zone, daher bleiben die Restaurants am Abend geschlossen.

    Frankreich: Keine Terrasse ohne Zertifikat

    In Frankreich sind die Regeln wegen des Coronavirus ein gutes Stück strenger als bei uns. Sogar auf den Restaurantterrassen ist ein gültiges Zertifikat Pflicht. Dasselbe gilt für Freizeiteinrichtungen, TGV-Züge und Flugzeug. Familien aufgepasst: Auch 12- bis 17-jährige Jugendliche brauchen ein Zertifikat.

    Neben der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Innenräumen oder Läden gilt diese in manchen Städten auch noch im Freien. Dies, nachdem dort die Infektionszahlen wieder stärker angestiegen sind.

    Deutschland: 3-G-Regel und Maskenpflicht wie bei uns

    In Deutschland nennt sich die Zertifikatspflicht «3-G-Regel». Das steht für gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet. Diese gilt wie bei uns bei Veranstaltungen in Innenräumen, dem Besuch von Freizeitanlagen oder auch in Restaurant-Innenbereichen.

    Touristen Deutschland
    Touristen an der Ostsee in Deutschland. - keystone

    Dazu kommt einzig eine Zertifikatspflicht bei sogenannten «körpernahen Dienstleistungen» wie etwa beim Coiffeurbesuch. In Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt zudem eine landesweite Maskenpflicht. Zusätzlich können aber je nach Bundesland unterschiedliche Regeln gelten.

    Spanien: Zertifikat nur selten verlangt

    In Spanien gelten dank einer hohen Impfquote aktuell wohl die lockersten Massnahmen der hier aufgeführten Länder. Eine Zertifikatspflicht gilt nur in wenigen Regionen, etwa auf den Kanaren, wo es selbst für einen Hotel-Aufenthalt benötigt wird.

    In Freizeiteinrichtungen braucht man keinen Nachweis, gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet zu sein. Jedoch sind die Besucherzahlen vielerorts beschränkt und es gelten Abstandsregeln. Die Maskenpflicht wird gleich gehandhabt wie in der Schweiz, sie gilt nämlich nur in Innenräumen und im öffentlichen Verkehr.

    Wohin reisen Sie in den Herbstferien?

    Griechenland: Schwierig für Ungeimpfte und Nicht-Genesene

    In Griechenland ist das Testen auf das Coronavirus um ein Zertifikat zu erlangen oftmals keine Option. In den Innenräumen von Restaurants und Bars gilt die 2-G-Regel. In Läden und Freizeiteinrichtungen sind oft noch Kapazitätsbeschränkungen in Kraft, zudem gilt die Maskenpflicht.

    Coronavirus Griechenland Strände
    Eine Angestellte einer Strandbar, der eine Schutzmaske gegen Coronaviren trägt, sammelt an einem Strand Bestellungen. - dpa

    Letztere ist sogar für Kinder ab vier gültig und betrifft auch belebte Plätze im Freien, etwa an Wochenmärkten. Ausserdem muss man sogar für überregionale Inlandsreisen per Flugzeug, Zug oder Bus geimpft, genesen oder getestet sein. Dazu kommen weitere Beschränkungen in den einzelnen Regionen je nach epidemiologischer Lage.

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