Schafe gerissen: Luchs im Berner Oberland darf geschossen werden
Der Kanton Bern hat eine Abschussverfügung für den Luchs B903 im Kandertal erlassen. Sie tritt am Mittwoch mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

Der Kanton Bern hat eine Abschussverfügung für den Luchs B903 im Kandertal erlassen. Laut Mitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion tritt die Verfügung am Mittwoch mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
Der Luchs habe seit Mitte Juni mehrere Schafe und Ziegen gerissen, zuletzt am 6. September zwei Geissen.
Nach Einschätzung des Jagdinspektorats habe er sich zunehmend auf Nutztiere spezialisiert, weshalb die Voraussetzungen für einen Ausnahmefall gemäss Konzept «Luchs» erfüllt seien.
Abschuss bis November genehmigt
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe der Verfügung zugestimmt. Der Abschuss darf bis 16. November im Raum Frutigen, Kandersteg, Kandergrund und Reichenbach erfolgen.
Gegen den Entscheid sind Beschwerden möglich, diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung.