«Chatkontrolle»: EU-Staaten für Freiwilligkeit statt Pflicht
Die EU-Staaten haben eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle gefunden. Sie setzen auf freiwillige Kontrollen durch Apps und Plattformen.

Nach jahrelangem Ringen haben sich Vertreter der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Messaging-Dienste wie Whatsapp, Signal und Co. sollen demnach nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen, heisst es in einer Mitteilung. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Pflicht einzuführen, scheiterte auch am Widerstand der deutschen Regierung.
Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden.
Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht. Auch ohne die verpflichtende Kontrolle sind die Messaging-Dienste und Online-Plattformen dem vorgeschlagenen Gesetzestext nach aufgefordert, gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen.
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
Die Anbieter sollen etwa verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren. Das kann auch bedeuten, dass Apps Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.
Der Gesetzestext sieht zudem vor, ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindermissbrauch im Netz einzurichten. Es soll in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.
Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzesentext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf («Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern») 2022 eingebracht.














